Einstieg ins Thema und wichtige Links

Wirtschaft und Menschenrechte

Das Thema Wirtschaft und Menschenrechte wird seit mehr als zehn Jahren intensiv diskutiert. Eine zentrale Frage lautet: Welche Verantwortung tragen Akteure der Wirtschaft, insbesondere transnationale Unternehmen, für die Menschenrechte? Zum andern geht es um die Pflichten des Staates, die Menschen vor menschenrechtswidrigen Aktivitäten von Wirtschaftsunternehmen zu schützen. Und schliesslich trägt der Staat als Arbeitgeber und als handelnder Akteur der Aussenwirtschaftspolitik eine direkte Verantwortung für die eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen.

Vielfalt an Situationen und Problemstellungen

Beim Themenfeld von Wirtschaft und Menschenrechte geht es um eine Vielfalt an Problemstellungen. Betroffen sind je nach Situation Arbeitsrechte, Gewerkschaftsrechte, Kinderrechte, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Menschenrechte, aber auch bürgerliche und politische Rechte, etwa dann, wenn private Sicherheitskräfte eines Unternehmens verdächtigt werden, mit lokalen Todesschwadronen zusammenzuarbeiten. Unternehmen aus allen Branchen können in Menschenrechtsverletzungen verstrickt sein, so auch die Finanzbranche. Konkrete Beispiele enthalten die folgenden Rubriken:

UNO-Sonderbeauftragter für Wirtschaft und Menschenrechte

Bereits im Jahre 2003 wurden von einer UNO-Kommission «Normen für die Verantwortlichkeiten von transnationalen Unternehmen und anderen Wirtschaftsbetrieben für die Menschenrechte» verabschiedet. Wegen des Widerstands aus der Wirtschaft und der Staatengemeinschaft ist dieses Normsetzungsprojekt seither blockiert. Stattdessen hat die damalige UNO-Menschenrechtskommission im Jahre 2005 das Mandat eines «UNO-Sonderbeauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte» geschaffen, mit welchem John Ruggie beauftragt wurde. Das Mandat wurde vom UNO-Menschenrechtsrat verlängert, bis es im Sommer 2011 definitiv beendet wurde.

Drei Säulen

John Ruggie ist es gelungen, mit seinem Drei-Säulen-Konzept einen sehr wirksamen Diskussionsrahmen zu schaffen. Die drei Säulen betreffen die folgenden Problembereiche: 1) Die Pflicht der Staaten, die Menschenrechte von allen Menschen zu schützen, auch gegenüber den Aktivitäten von Wirtschaftsunternehmen. 2) Die Pflicht der Wirtschaft, die Menschenrechte zu respektieren. 3) Die Notwendigkeit, wirksame Mechanismen zur Wiedergutmachung und Mediation zu schaffen.

Staatenpflichten im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte

Innerstaatlich steht die Umsetzung der ratifizierten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und des UNO-Pakts I im Vordergrund. Weitere innerstaatlich relevante Themen sind der Staat als Arbeitgeber und der Staat als Auftraggeber.

In der Wirtschaftsaussenpolitik gehören Exportrisikogarantien, Kriegsmaterialausfuhr und Freihandelsverträge zu den menschenrechtlich sensiblen Bereichen. In Bezug auf die extraterritorialen Staatenpflichten im Allgemeinen und auf die bilateralen Freihandelsabkommen im Besonderen ist in der jüngsten Zeit einiges in Bewegung gekommen.

Regulierung von transnationalen Unternehmen

Eine vernachlässigte Ebene der Staatenpflichten betrifft die menschenrechtliche Regulierung der Aktivitäten von transnationalen Unternehmen, welche ihren Hauptsitz im Territorium des betreffenden Staates haben. Diesbezüglich hat der UNO-Sonderbeauftragte für Wirtschaft und Menschenrechte John Ruggie (vgl. oben) wichtige Impulse gegeben. Diese müssen auf einzelstaatlicher Ebene noch in tragfähige Lösungen verwandelt werden. Von NGO-Seite liegen hierzu bereits Analysen und Vorschläge vor:

Selbstregulierungsansätze im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte

Wirtschaftsunternehmen sind an verbindlichen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte wenig und an ihrem Image stark interessiert. Aus dieser Ausgangslage erklärt sich die Hochkonjunktur für Initiativen zur menschenrechtlichen Selbstregulierung von Unternehmen und Branchen. Das grösste und bekannteste Selbstregulierungsprojekt ist der Global Compact, eine Selbstregulierungs-Plattform von über 5‘000 transnationalen Unternehmen und Organisationen aus aller Welt, die auf eine Initiative des damaligen UNO-Generalssekretärs Kofi Annan im Jahre 1999 zurückgeht. Der Global Compact beruht auf 10 Prinzipien, zu deren Einhaltung sich die beteiligten Unternehmen verpflichten. Die Kritik von Nichtregierungsorganisationen konzentriert sich auf den Umstand, dass ein unabhängiger Überprüfungsmechanismus zur Einhaltung der Prinzipien fehlt. Eine unabhängige Überwachung ist jedoch das A und O für die Glaubwürdigkeit von solchen selbstregulierenden Ansätzen.

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