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Artikel 22 – Recht auf soziale Sicherheit

«Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Massnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuss der für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen.»

Erläuterung zu Artikel 22

Die Artikel 22-27 enthalten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die ebenso wie die bürgerlichen und politischen Rechte, die oben dargestellt sind, für die Entfaltung der menschlichen Fähigkeiten unabdingbar sind. Ohne materielle Sicherheit bleiben auch viele der bürgerlichen Rechte eine Illusion. In der Regel muss der Staat tätig werden, um die Grundlagen für die Ausübung dieser Rechte bereitzustellen. Dazu muss er auch entsprechende Prioritäten setzen. Er darf also nicht einen Grossteil seiner Ausgaben für Rüstung verwenden, wenn dadurch zu wenig Mittel für die Sicherstellung der Existenzgrundlagen der Bürgerinnen und Bürger verbleiben. Im weiteren sind die gesamte Staatengemeinschaft und die internationalen Organisationen aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen, da viele Staaten nicht über die notwendigen Mittel verfügen.

Artikel 22 fordert als Programmartikel, dass jeder Mensch Recht auf soziale Sicherheit hat, um überhaupt in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu kommen, die notwendig sind, damit er in Würde leben und seine Persönlichkeit frei entfalten kann.