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Artikel 1 – Freiheit, Gleichheit, Solidarität

07.03.2005

«Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.»

Erläuterung zu Artikel 1

Alle Menschen sind frei geboren und haben ein gleiches Recht auf Freiheit. Die Freiheit des einen kann allerdings nicht zu Lasten der Freiheit anderer gehen. «Gleich» heisst nicht, dass die individuelle Situation der Menschen oder ihre Fähigkeiten identisch wären. Aber die Staaten sind verpflichtet, alles zu unternehmen, damit die Menschen gleiche Entwicklungsmöglichkeiten haben. Wir alle sind verpflichtet, mit anderen Menschen «im Geiste der Brüderlichkeit» umzugehen, das heisst, jeden Menschen als gleichberechtigte Person zu respektieren.