Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
deutsch / englisch / französisch / 328 weitere Sprachen
Nachstehend finden Sie die deutsche Übersetzung des Originaltextes der «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte» von 1948 mit Erläuterungen zu jedem Artikel.
Präambel
Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihr...
Artikel 1 - Freiheit, Gleichheit, Solidarität
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewi...
Artikel 2 - Verbot der Diskriminierung
Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheite...
Artikel 3 - Recht auf Leben und Freiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Erläuterung zu Arti...
Artikel 4 - Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in ...
Artikel 5 - Verbot der Folter
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe un...
Artikel 6 - Anerkennung als Rechtsperson
Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson. Erläuterung zu Artik...
Artikel 7 - Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz du...
Artikel 8 - Anspruch auf Rechtsschutz
Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vor den zuständigen innerstaatlichen Geric...
Artikel 9 - Schutz vor willkürlicher Verhaftung und Ausweisung
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Erl...
Artikel 10 - Anspruch auf rechtliches Gehör
Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und &ou...
Artikel 11 - Unschuldsvermutung; keine Strafe ohne Gesetz
Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehe...
Artikel 12 - Schutz der Freiheitssphäre des Einzelnen
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen...
Artikel 13 - Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines...
Artikel 14 - Recht auf Asyl
Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu geniess...
Artikel 15 - Recht auf Staatsangehörigkeit
Jeder Mensch hat Anspruch auf Staatsangehörigkeit. Niemand darf seine Staatsangehörigk...
Artikel 16 - Ehefreiheit und Schutz der Familie
Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne Beschränkung durch Rasse, Staatsbür...
Artikel 17 - Eigentumsgarantie
Jeder Mensch hat allein oder in der Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum. Niemand darf wi...
Artikel 18 - Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die ...
Artikel 19 - Meinungs- und Informationsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Mein...
Artikel 20 - Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken. Nie...
Artikel 21 - Allgemeines und gleiches Wahlrecht; Zulassung zu öffentlichen Ämtern
Jeder Mensch hat das Recht, an der Leitung öffentlicher Angelegenheiten seines Landes unmitte...
Artikel 22 - Recht auf soziale Sicherheit
Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf,...
Artikel 23 - Recht auf Arbeit und gleichen Lohn, Koalitionsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arb...
Artikel 24 - Recht auf Erholung und Freizeit
Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und Freizeit sowie auf eine vernünftige Begrenzung der A...
Artikel 25 - Recht auf einen angemessenen Lebensstandard
Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl...
Artikel 26 - Recht auf Bildung, Erziehungsziele, Elternrecht
Jeder Mensch hat Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens in den Elementar- und Grundschu...
Artikel 27 - Freiheit des Kulturlebens
Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der K&uu...
Artikel 28 - Angemessene Sozial- und internationale Ordnung
Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher die in der vorlieg...
Artikel 29 - Grundpflichten; Schranken der Menschenrechte
Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entw...
Artikel 30 - Auslegungsvorschrift
Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für...


