Konvention des Europarates gegen Menschenhandel
Vertragstext
deutsch / französisch / englisch
Im Mai 2005 verabschiedete der Europarat nach zähem Ringen die Konvention gegen Menschenhandel. Sie ist am 1. Februar 2008 in Kraft getreten. Bisher haben 34 Staaten das Abkommen ratifiziert (Stand 16. August 2011; der aktuelle Stand findet sich über die vollständige Liste der Verträge des Europarates unter Nr. 197)
Hauptziel der Konvention: Schutz der Opfer
Die Konvention hat das Ziel, Menschenhandel und alle seine Formen zu bekämpfen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, ob eine Verbindung zur organisierten Kriminalität besteht oder nicht. Die Konvention legt als erstes grundlegendes Prinzip fest, dass der Schutz und die Stärkung der Rechte der Opfer sichergestellt werden müssen, ohne Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder anderer Einstellungen, der nationalen oder sozialen Herkunft, von Verbindungen zu einer nationalen Minderheit, des Eigentums, der Geburt oder aus anderen Gründen. Der wichtigste Mehrwert der Konvention besteht darin, dass sie auf den Menschenrechten basiert, den Opferschutz in den Mittelpunkt stellt und über einen unabhängigen Monitoringmechanismus verfügt, der die Einhaltung der Bestimmungen seitens der Vertragsparteien garantiert.
- Council of Europe Convention on Action against Trafficking in Human Beings
Erläuternder Bericht zur Konvention auf der Website des Europarats (in Englisch)
Update: 12.07.2007


