Europ. Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten 

Vertragstext

deutsch / englisch / französisch / italienisch

1995 verabschiedete der Europarat das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Das Abkommen ist am 1. Februar 1998 in Kraft getreten und bisher von 39 Staaten (Stand: 4. August 2011; der aktuelle Stand findet sich über die vollständige Liste der Verträge des Europarates unter Nr. 157) ratifiziert worden. Bei diesem Rahmenübereinkommen handelt es sich um das erste rechtlich verbindliche multilaterale Abkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Es zielt auf den Schutz der Existenz nationaler Minderheiten in den Hoheitsgebieten der Vertragsstaaten ab und sucht die volle Gleichbehandlung nationaler Minderheiten durch die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Erhaltung und Entwicklung der Kultur und Identität einer Minderheit zu fördern.

  • Informationsseite zum Rahmenübereinkommen (französisch / englisch)
    Offizielle Seite des Europarates
  • Erläuternder Bericht zum Rahmenübereinkommen (französisch / englisch)
    Offizielle Seite des Europarates

Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten

Das Rahmenübereinkommen verankert neben dem Diskriminierungsverbot und gewissen Freiheitsrechten (u.a. die Meinungsäusserungsfreiheit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit) auch spezifische, für Minderheiten bedeutsame Garantien, die keine entsprechende Parallele in Menschenrechtsverträgen haben, z.B. spezifische Sprachenrechte oder das Recht auf ungehinderten und friedlichen Kontakt über Grenzen zu Personen mit derselben ethnischen, kulturellen, sprachlichen oder religiösen Identität oder mit demselben kulturellen Erbe. Dabei legt das Rahmenübereinkommen lediglich die Grundsätze fest, überlässt jedoch die Art und Weise der innerstaatlichen Umsetzung den Vertragsstaaten. Insbesondere steht es den Vertragsstaaten frei, die in ihrem Gebiet zu schützenden Minderheiten selbst zu bezeichnen. Zu letzterem Punkt vgl. folgende Arbeit:

Kontrollverfahren

Die Überwachung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten obliegt dem Ministerkomitee des Europarates, das unter Beizug eines beratenden Ausschusses die regelmässig einzureichenden Berichte der Vertragsstaaten überprüft. 
Nähere Informationen zum Kontrollverfahren finden Sie auf der Homepage des Sekretariats des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (französisch / englisch).

Update: 23.12.2011

© humanrights.ch / MERS - Hallerstr. 23 - CH-3012 Bern - Tel. +41 31 302 01 61