Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Vertragstext
deutsch / englisch / französisch / italienisch
Zusätzlich zum Rahmenübereinkommen hat der Europarat 1992 auch eine Charta für Regional- oder Minderheitensprachen verabschiedet. Das Augenmerk dieser Konvention, deren Überwachung ebenfalls nur auf einem Berichtssystem beruht, liegt im Schutz der Sprachenvielfalt, ohne aber justiziable Rechte für Individuen oder Gruppen zu begründen. Die Charta verpflichtet die 25 Vertragsstaaten (Stand: 23. September 2011; der aktuelle Stand findet sich über die vollständige Liste der Verträge des Europarates unter Nr. 148), den Gebrauch von Minderheitssprachen im öffentlichen und privaten Leben zu respektieren und aktiv durch Programme im Bereich der Erziehung, des Gerichts- und Verwaltungswesens sowie der Presseförderung zu unterstützen.
Als Regional- oder Minderheitensprache gilt eine einheimische Sprache, die sich von der oder den Amtssprache(n) und deren Mundarten unterscheidet. Geschützt sind auch sogenannt «gebietslose Sprachen», worunter einheimische Sprachen verstanden werden, die sich nicht einem bestimmten Gebiet zuordnen lassen. Darunter fallen zum Beipiel Jiddisch oder Romanes oder, mit Blick auf die Schweiz, Jenisch. Nicht erfasst von der Charta sind die Sprachen von Einwanderern.
- Informationen zur Charta (französisch / englisch)
Offizielle Seite des Europarates - Datenbank der europäischen Regional- und Minderheitensprachen (englisch)
Public Foundation for European Comparative Minority Research, Hungary
Update: 23.09.2011


