Elftes Zusatzprotokoll zur EMRK
Von den Zusatzprotokollen zur EMRK, die verfahrensrechtliche Bestimmungen enthalten, ist heute nur noch das elfte Zusatzprotokoll von Bedeutung (Text deutsch / englisch / französisch / italienisch). Die Bestimmungen der übrigen verfahrensrechtlichen Zusatzprotokolle (zweites, drittes, fünftes, achtes, neuntes und zehntes Zusatzprotokoll) sind durch das Inkrafttreten des elften Zusatzprotokolles ersetzt oder aufgehoben worden bzw. haben ihren Zweck verloren. Das elfte Zusatzprotokoll vom 11. Mai 1994, das am 1. November 1998 in Kraft trat, führte zu einer Umgestaltung des Strassburger Verfahrens. An die Stelle der bisherigen Durchsetzungsorgane - der Europäischen Kommission für Menschenrechte, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Ministerkomitee - trat der neue, ständige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Das Ministerkomitee des Europarates blieb jedoch zuständig für die Überwachung der Urteilsumsetzung durch die Staaten. Mit dem ZP 14 wurde diese Funktion betont.
Update: 28.09.2011


