Zwölftes Zusatzprotokoll zur EMRK

Das zwölfte Zusatzprotokoll zur EMRK vom 4. November 2000 (Text: deutsch / englisch / französisch) statuiert ein allgemeines und umfassendes Diskriminierungsverbot, das im Gegensatz zum lediglich akzessorischen Diskriminierungsverbot von Art. 14 EMRK, welches Diskriminierungen nur in Bezug auf den Genuss der durch die Konvention und Zusatzprotokolle anerkannten Rechte und Freiheiten verbietet, nicht im Geltungsbereich beschränkt ist.

Dieses Zusatzprotokoll ist im Jahr 2000 verabschiedet worden und am 1. April 2005 in Kraft getreten. Bisher haben 18 Staaten das zwölfte Zusatzprotokoll ratifiziert, und weitere 19 Staaten haben das Zusatzprotokoll unterzeichnet (Stand: 2. August 2011; der aktuelle Stand findet sich über die vollständige Liste der Verträge des Europarates unter Nr. 177).

Update: 19.09.2011

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