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3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend Individualbeschwerderecht

08.01.2014

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 19. Dezember 2011 das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention verabschiedet. Es ermöglicht, missachtete Kinderrechte im Einzelfall vom UNO-Kinderrechtsausschuss prüfen zu lassen. Mit diesem zusätzlichen Instrument kann die Kinderrechtskonvention noch wirksamer umgesetzt werden.

Mit der Verabschiedung durch die UNO-Generalversammlung steht das neue Fakultativprotokoll allen Staaten zur Unterzeichnung und Ratifizierung offen. Das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention tritt im April 2014 in Kraft, drei Monate nach Hinterlegung der zehnten Ratifizierungsurkunde durch Costa Rica. Neben dem mittelamerikanischen Staat haben Albanien, Bolivien, Gabun, Deutschland, Montenegro, Portugal, Spanien, Thailand und die Slowakei das Fakultativprotokoll ratifiziert.

Individualbeschwerdeverfahren

Mit der Konvention über die Rechte des Kindes erhält das letzte der zentralen Menschenrechtsabkommen der UNO ein Individualbeschwerdeverfahren, das dem Einzelnen das Einklagen der Konventionsrechte auf internationaler Ebene erlaubt. Folgende Abkommen kennen ebenfalls ein Beschwerderecht: In der Anti-Rassismuskonvention (CERD), in der Antifolterkonvention (CAT) sowie in der Wanderarbeitnehmerkonvention (ICMRW) ist die Möglichkeit, eine Beschwerde vor den jeweiligen Ausschuss zu bringen, bereits im Vertrag vorgesehen; der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR), die Frauenrechtskonvention (CEDAW) und die Behindertenrechtskonvention (CRPD) sehen das Beschwerderecht in einem separaten Fakultativprotokoll vor. Seit 2008 kennt auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Recht ein solches Fakultativprotokoll.

Keine Kollektivbeschwerden

Mit Datum vom 5. August 2010 hatte der slowakische Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Drahoslav Štefánek, einen ersten Entwurf für das Fakultativprotokoll vorgelegt. Die Arbeitsgruppe hat diesen an ihrer zweiten Sitzung im Dezember 2010 und im Februar 2011 diskutiert. Die Endfassung des Protokolls, das am 17. Juni 2011 vom Menschenrechtsrat angenommen wurde, lehnt sich nun fast vollständig an die bestehenden Individualverfahren an. Mitglieder des Ausschusses für die Rechte des Kindes wie auch verschiedene NGO zeigten sich enttäuscht über die wenig kindergerechte Form des vorgeschlagenen Protokolls. So wurde zum Beispiel die Möglichkeit, Kollektivbeschwerden einzureichen, bereits von der Arbeitsgruppe abgelehnt.

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