3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend Individualbeschwerderecht

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 19. Dezember 2011 das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention verabschiedet. Es ermöglicht, missachtete Kinderrechte im Einzelfall vom UNO-Kinderrechtsausschuss prüfen zu lassen. Mit diesem zusätzlichen Instrument kann die Kinderrechtskonvention noch wirksamer umgesetzt werden.

Mit der Verabschiedung durch die UNO-Generalversammlung steht das neue Fakultativprotokoll allen Staaten zur Unterzeichnung und Ratifizierung offen. In Kraft treten wird das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention allerdings erst drei Monate nach Hinterlegung der zehnten Ratifizierungsurkunde.

Der Menschenrechtsrat hatte im Juni 2011 an seiner 17. Sitzung eine Resolution zur Schaffung eines Individualbeschwerderechts für Kinder einstimmig verabschiedet.

Individualbeschwerdeverfahren

Die Konvention über die Rechte des Kindes ist der einzige der zentralen Menschenrechtsverträge der UNO, die noch kein Individualbeschwerdeverfahren kennt, das dem Einzelnen das Einklagen der Konventionsrechte auf internationaler Ebene erlaubt. Alle übrigen sehen das Beschwerderecht vor: In der Anti-Rassismuskonvention (CERD), in der Antifolterkonvention (CAT) sowie in der Wanderarbeitnehmerkonvention (ICMRW) ist die Möglichkeit, eine Beschwerde vor den jeweiligen Ausschuss zu bringen, bereits im Vertrag vorgesehen; der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR), die Frauenrechtskonvention (CEDAW) und die Behindertenrechtskonvention (CRPD) sehen das Beschwerderecht in einem separaten Fakultativprotokoll vor. Seit 2008 kennt auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Recht ein solches Fakultativprotokoll.

Entwurf liegt vor

Mit Datum vom 5. August 2010 hatte der slowakische Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Drahoslav Štefánek, einen ersten Entwurf für das Fakultativprotokoll vorgelegt. Die Arbeitsgruppe hat diesen an ihrer zweiten Sitzung im Dezember 2010 und im Februar 2011 diskutiert. Der jetzige Entwurf, der am 17. Juni 2011 vom Menschenrechtsrat angenommen wurde, lehnt sich nun fast vollständig an die bestehenden Individualverfahren an. Mitglieder des Ausschusses für die Rechte des Kindes wie auch verschiedene NGO zeigten sich denn auch enttäuscht über die wenig kindergerechten Form des vorgeschlagenen Protokolls. So wurde zum Beispiel die Möglichkeit, Kollektivbeschwerden einzureichen, bereits von der Arbeitsgruppe abgelehnt. Im Dezember 2011 wird die UNO-Generalversammlung das 3. Fakultativprotokoll verabschieden, so dass es in der Folge zur Unterzeichnung und Ratifizierung aufgelegt werden kann.

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Update: 20.12.2011

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