Voraussetzungen für eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR: Checkliste
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR hat eine interaktive Checkliste eingerichtet, um die grosse Anzahl an unzulässigen Beschwerden, die an ihn gelangen, zu reduzieren. Mit der Checkliste können alle Interessierten auf einfache Weise online prüfen, ob ihr Fall eine Chance hat, vom EGMR zugelassen und beurteilt zu werden.
- Einstieg zur Checkliste
französisch / englisch
Das neue Tool ist zu begrüssen. Es steht vor dem Hintergrund einer chronischen massiven Überlastung des EGMR, insbesondere einem hohen Prozentsatz an eingereichten Beschwerden, welche den Zulassungskriterien nicht genügen.
Im Jahre 2010 wurden 84% der eingereichten Klagen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als unzulässig zurückgewiesen. Von diesen nicht akzeptierten Beschwerden waren 60% offensichtlich unzureichend begründet, 15% haben die rechtlichen Möglichkeiten auf nationaler Ebene nicht ausgeschöpft, 12% haben die Frist von 6 Monaten nach dem letzten rechtskräftigen Urteil verpasst, 8% verwechselten den EGMR mit einem Berufungsgericht und 5% der Beschwerden wurden für unvereinbar mit den rechtlichen Grundlagen des EGMR eingestuft.
Zulassungskriterien
Die Zulassung von Individualbeschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist an eine ganze Reihe von Kriterien geknüpft, die in Artikel 34 und 35 der EMRK niedergelegt sind. Viele Beschwerden werden zurückgewiesen, weil sie ungenau abgefasst sind und aus ihnen nicht hervorgeht, ob sie die folgenden Zulassungskriterien erfüllen:
- Zeitlicher Geltungsbereich: Die EMRK bindet die Staaten erst ab ihrem Beitritt. Die Schweiz kann also nicht verantwortlich gemacht werden für Ereignisse, die sich vor dem 28. November 1974 zugetragen haben.
- Anfechtungsobjekt: Es muss ein Rechts- oder Realakt eines Staates vorliegen, der die EMRK ratifiziert hat. Handlungen des Nachbars oder der Arbeitgeberin z.B. sind untaugliche Anfechtungsobjekte, wohl aber die meisten Akte einer Behörde.
- Beschwerdegrund: Durch diesen Rechts- oder Realakt muss ein von der EMRK ausdrücklich garantiertes Recht verletzt worden sein (Artikel 2–14 EMRK, eventuell auch Zusatzprotokolle, falls sie vom fraglichen Staat ratifiziert worden sind). Die einzelnen Garantien der EMRK werden vom EGMR zwar zum Teil sehr weit ausgelegt, aber längst nicht jeder als ungerecht empfundener staatlicher Akt erfüllt dieses Kriterium. Seit dem 14. ZP hat der Gerichtshof zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde abzuweisen, wenn der Beschwerdeführer keinen «erheblichen Nachteil» erlitten hat.
- Persönliche Eigenschaften: Eine Individualbeschwerde ist natürlichen Personen oder Organisation des privaten Rechts vorbehalten, die persönlich und unmittelbar in ihren EMRK-Rechten verletzt wurden. Es ist also nicht möglich, eine rechtliche Bestimmung ohne konkreten Anwendungsfall zu rügen.
- Subsidiarität: Zuerst muss der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft werden. In der Schweiz ist dies in aller Regel erst mit einem Urteil des Bundesgerichtes der Fall.
- Frist: Die Beschwerde muss innerhalb von 6 Monaten seit dem letztinstanzlichen innerstaatlichen Entscheid ergriffen werden. Verspätete Beschwerden werden abgewiesen.
- Form und Inhalt der Beschwerde: Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen und darf nicht anonym eingereicht werden; Fax und Email sind ebenfalls zulässig. Es ist in gedrängter Form der Sachverhalt darzustellen sowie darzulegen, inwiefern dadurch EMRK-Rechte verletzt worden sind. Die Beschwerdeschrift kann grundsätzlich in jeder Sprache des Europarates verfasst werden. Im späteren Verfahren herrscht jedoch Anwaltszwang, und es sind nur noch Englisch oder Französisch zulässig.
Abklärung der Zulässigkeit
Nebst der interaktiven Checkliste (vgl. oben) stellt der EGMR folgende Informationen zur Verfügung, um Klagewillige von der Einreichung einer unzulässigen Beschwerde abzuhalten:
- Deutschsprachige Informationsseite des Europarates mit
- Merkblatt für potentielle Beschwerdeführer (pdf, 10 S.)
- Beschwerdeformular (pdf, 8 S.)
- Erläuterungen zum Formular (pdf, 4 S.)
- Application Pack
Umfassendes Dokument mit allen nötigen Informationen zur Einreichung einer Individualbeschwerde, erhältlich u.a. in d / f / i / e - Practical Guide on Admissibility Criteria
Europarat, Dezember 2010, 108 S., erhältlich u.a. in f & e
Update: 21.12.2011


