humanrights.ch Logo Icon

Minderheitenrechte – Rechtsquellen

12.05.2014

Auf dieser Seite finden Sie zum Thema passende Rechtsgarantien aus den internationalen und europäischen Menschenrechtsabkommen, weiteren völkerrechtlichen Dokumenten sowie der Bundesverfassung. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so werden etwa Bestimmungen aus anderen regionalen Abkommen und thematisch ähnliche Schutzbestimmungen aus dem humanitären Völkerrecht hier nicht wiedergegeben.

UNO Menschenrechtsabkommen

Pakt II (Bürgerrechte)

Art. 27: «In Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten darf Angehörigen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen.»

Kinderrechtskonvention

Europäische Menschenrechtsabkommen

Europäische Sozialcharta

Art. E: «Der Genuß der in dieser Charta festgelegten Rechte muß ohne Unterscheidung insbesondere nach der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Gesundheit, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Geburt oder dem sonstigen Status gewährleistet sein.»

Europäisches Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten

Das Thema Minderheitenrechte betrifft dieses Abkommen als Ganzes. Das Rahmenübereinkommen schützt nationale Minderheiten in den Hoheitsgebieten der Vertragsstaaten und sucht die volle Gleichbehandlung nationaler Minderheiten durch die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Erhaltung und Entwicklung der Kultur und Identität einer Minderheit zu fördern.

Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen

Das Thema Minderheitenrechte betrifft dieses Abkommen als Ganzes. Hauptzweck der Charta ist der Schutz der Sprachenvielfalt.

Schweizerische Bundesverfassung

Art. 18: «Die Sprachenfreiheit ist gewährleistet.»