Internationales Straftribunal für Ex-Jugoslawien (ICTY)
Schaffung des ICTY durch Sicherheitsrat
Das Internationale Straftribunal für Ex-Jugoslawien wurde im Mai 1993 durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Reaktion auf die anfangs der 1990er Jahre verübten Massenverbrechen in den Balkankonflikten errichtet. Auf dem Gebiet des früheren Jugoslawien wurden damals grauenvolle Verbrechen wie Mord, Folter, Vergewaltigung und ethnische Säuberungen begangen, denen Tausende von Zivilpersonen zum Opfer fielen.
- Resolution 827 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
Resolution zur Errichtung des ICTY (englisch, pdf, 3 S.)
Politisch-historischer Kontext
Das Jugoslawientribunal war das erste von den Vereinten Nationen geschaffene Kriegsverbrechertribunal. Die internationale Gemeinschaft hatte zu Beginn der 1990er Jahre kaum Erfahrungen mit solchen Gerichten, weshalb das bereits um Jahrzehnte zurückliegende Nürnberger Tribunal, das von den Siegermächten unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg zur Aburteilung der Nazi-Verbrecher geschaffen wurde, als eine Art Modell diente. Der Sicherheitsrat war aber darum bemüht, die grössten Schwächen des Nürnberger Tribunals zu vermeiden. Dem Vorwurf der Siegerjustiz kam man mit der internationalen Besetzung des Richtergremiums zuvor. Um dem Prinzip «Keine Strafe ohne Gesetz» gerecht zu werden, stützte man sich auf das Völkergewohnheitsrecht. Zudem sollte das Verhalten der Mitglieder aller Konfliktparteien untersucht und bestraft werden.
Aufgabe
Das Jugoslawientribunal ist ein ad hoc Tribunal mit Sitz in Den Haag, das einzig zum Zweck der Aburteilung von Personen geschaffen wurde, die während der Dauer der Konflikte (1991 bis 2001) völkergewohnheitsrechtlich verbotene Verbrechen auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien begangen haben. Ziel war es, die Hauptverantwortlichen vor Gericht zu bringen.
Da die Balkankonflikte zum Zeitpunkt der Schaffung des Jugoslawientribunals noch im Gang waren, hatte es auch eine wichtige präventive Funktion. Die Verurteilung von Tätern sollte vor weiteren Verbrechen abschrecken. Ausserdem war die Staatengemeinschaft der Ansicht, dass ein dauerhafter Friede auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien nur einkehren kann, wenn für die unzähligen Opfer und deren Familienangehörige Gerechtigkeit geschaffen wird.
Zuständigkeit des ICTY
Das Jugoslawientribunal ist zuständig für die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien seit dem 1. Januar 1991 begangen haben (ICTY-Statut, Art. 1 und Art. 8). Darunter fallen schwere Verstösse gegen die Genfer Konventionen von 1949 (Art. 2), Verletzungen der Gesetze und Gebräuche des Krieges (Art. 3), Völkermord (Art. 4) und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 5).
Ungleich der subsidiären Rolle, welche dem später geschaffenen Internationalen Strafgerichtshof zukommt, hat das Jugoslawientribunal Vorrang vor nationalen Gerichten. Zwar sind letztere ebenso für schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts zuständig, doch hat das Jugoslawientribunal jederzeit die Möglichkeit, einen vor nationalen Gerichten laufenden Prozess an sich zu nehmen.
Bisherige Leistungen
Das Tribunal hat bisher mehr als 160 Personen angeklagt, darunter Staatschefs, Ministerpräsidenten, Generäle, Innenminister und viele andere hoch- und mittelrangige Politiker, Militärs und Polizisten. Bisher wurden mehr als 60 Personen verurteilt und gegen mehr als 40 Personen ist der Prozess noch im Gang. Das Gericht legt grossen Wert auf seine Unparteilichkeit. Es hat gegen Mitglieder aller Kriegsparteien und ethnischer Gruppierungen, d.h. gegen Serben, bosnische Serben, Kroaten, bosnische Muslime und Kosovo-Albaner ermittelt, Anklage erhoben und Urteile gesprochen.
Alle Strafprozesse werden voraussichtlich bis Ende 2012 abgeschlossen. Die letzten Berufungsverfahren dürften sich bis Ende 2013 dahin ziehen. In der Schlussphase konzentriert sich das Gericht auf die Anführer der Verbrechen, während die strafrechtliche Verfolgung tieferrangiger Angeklagter den nationalen Gerichten auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien, mit denen das ICTY bereits seit 2003 zusammenarbeitet, überlassen wird.
Kritische Würdigung
Das ICTY war das erste unabhängige internationale Straftribunal in der Geschichte, das die Kompetenz hatte, höchste Amtspersonen wegen Kriegsverbrechen vor Gericht zu bringen. Das Tribunal hat damit das Ende der Straflosigkeit für Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder, Parteiführer und Generäle, welche die Hauptverantwortung für Verbrechen tragen, eingeläutet und das Prinzip gefestigt, dass jede Person, gleich welchen Ranges, für völkerrechtliche Verbrechen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
Die Tatsache, dass von den über 160 Angeklagten derzeit nur noch 2 Personen flüchtig sind, kann als beachtliche Leistung gewertet werden. Der jüngste grosse Erfolg des Jugoslawientribunals ist die im Jahre 2008 erfolgte Verhaftung von Radovan Karadzic. Er gilt als Hauptverantwortlicher des Massakers in Srebrenica von 1995 und wurde von Serbien kurz nach seiner Festnahme an Den Haag ausgeliefert.
Das Jugoslawientribunal hat wichtige Pionierarbeit zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts und des internationalen Strafrechts geleistet und dazu beigetragen, dass sich die strafrechtliche Verfolgung wegen Kriegsverbrechen im innerstaatlichen Bereich verbessert hat. Es stand Modell für die Errichtung des internationalen Straftribunals für Ruanda, für das gemischte Tribunal für Sierra Leone und für die Schaffung des ständigen Internationalen Strafgerichtshofs.
Das Straftribunal hat Opfern die Möglichkeit gegeben, als Zeugen gegen die Angeklagten auszusagen und so mindestens zur teilweisen Wiederherstellung der Gerechtigkeit beizutragen. Wenn man davon ausgeht, dass ein dauerhafter Friede ohne Gerechtigkeit nicht möglich ist, hat das Straftribunal zur Stabilität in der Balkanregion beitragen.
Es wurden auch kritische Stimmen gegen das Jugoslawientribunal laut. Bedauerlich war etwa, dass gegen Slobodan Milosevic, ehemaliger Präsident Serbiens, trotz jahrelangem Prozess kein Urteil gesprochen werden konnte, da er im Laufe des Prozesses verstorben ist. Die Staatengemeinschaft und die Opfer werden nie Gewissheit haben, ob er sich des Völkermords schuldig gemacht hatte.
Die räumliche Distanz des Tribunals zum Ort des Geschehens kann sowohl als Stärke wie auch als Schwäche gewertet werden. Einerseits kann Entfernung die Objektivität und Unparteilichkeit fördern, andererseits sind damit zweifelsohne auch Schwierigkeiten verbunden, etwa was die Ermittlungen vor Ort und die erschwerte Prozessteilnahme von Zeugen und Opfern betreffen. Die grosse Entfernung des Tribunals hat sich denn auch eher negativ auf dessen Akzeptanz durch die lokale Bevölkerung auswirkt. Dabei ist die Wiederherstellung der Gerechtigkeit und der Stabilität gerade für die lokale Bevölkerung von grösster Bedeutung.
Weiterführende Links:
- International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia (ICTY)
Offizielle Webseite des Internationalen Straftribunals für Ex-Jugoslawien (englisch / französisch) - Updated Statute of the International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia
Aktualisiertes Statut des Internationalen Straftribunals für Ex-Jugoslawien (englisch, pdf, 79 S.) - TRIAL: Track Impunity Always
Informationen der NGO zum Jugoslawien-Tribunal
Update: 17.09.2010


