Ausserordentliche Kammern an den Gerichten Kambodschas
Errichtung durch Abkommen
Die Ausserordentlichen Kammern an den Gerichten Kambodschas, der Einfachheit halber Kambodscha-Tribunal oder Sondertribunal genannt, ähneln dem Modell des Sondertribunals für Sierra Leone. Es ist ein gemischtes Gericht, das aus einer nationalen und einer internationalen Komponente besteht und auf einem Vertrag zwischen den Vereinten Nationen und der Regierung Kambodschas aus dem Jahre 2003 basiert.
Kambodscha hatte die Vereinten Nationen 1997 um Unterstützung bei der Errichtung eines Tribunals zur strafrechtlichen Verfolgung der Führer der Roten Khmer ersucht. Nach zähen Verhandlungen und beträchtlichem Zeitverlust konnte das Gericht seine Arbeit 2006 aufnehmen. Das Sondertribunal ist Teil des kambodschanischen Gerichtssystems. Es wendet kambodschanisches Recht an, ergänzt durch internationales Recht. Die kambodschanischen Richter haben in allen Kammern eine Mehrheit, die internationalen eine Minderheit.
- Agreement between the United Nations and the Royal Government of Cambodia concerning the Prosecution under Cambodian Law of Crimes Committed during the Period of Democratic Kampuchea
Abkommen zwischen den Vereinten Nationen und der Regierung Kambodschas (englisch, pdf, 17 p.)
Politisch-historischer Kontext
Das Terrorregime der Roten Khmer übernahm im April 1975 die Macht in Kambodscha. In ihrer Herrschaftszeit kamen schätzungsweise 1,5 bis 3 Millionen Menschen zu Tode. Die vietnamesischen Invasoren setzten der Terrorherrschaft der Roten Khmer 1979 ein Ende; der Bürgerkrieg dauerte jedoch bis 1998 fort.
Die ersten Bemühungen der kambodschanischen Regierung um eine juristische Aufarbeitung der Verbrechen der Roten Khmer wurden 1997 unternommen. Die Regierung war für dieses Ansinnen auf internationale Unterstützung angewiesen, bestand aber darauf, dass die Prozesse in Kambodscha mit Beteiligung lokaler Richter und Angestellter durchgeführt werden. Die eigentlichen Prozesse haben erst 2009 begonnen und werden noch einige Jahre andauern.
Aufgabe
Gemäss dem kambodschanischen Gesetz über die Errichtung des Sondertribunals besteht sein Zweck darin, hochrangige Führungspersonen der ehemaligen Demokratischen Republik Kampuchea ebenso vor Gericht zu bringen wie jene Personen, die die Hauptverantwortung tragen für die Verbrechen und schweren Verletzungen des kambodschanischen Strafrechts, des humanitären Völkerrechts und anderer von Kambodscha anerkannter völkerrechtlichen Konventionen, die während der Herrschaftszeit der Roten Khmer zwischen dem 17. April 1975 und dem 6. Januar 1979 begangen wurden (Art. 1 des Statuts).
Das Sondertribunal ist für die strafrechtliche Verfolgung von Personen zuständig, die des Mordes, der Folter oder der religiösen Verfolgung gemäß kambodschanischem Strafrecht verdächtigt werden (Art. 3). In Bezug auf internationales Recht ist es zudem befugt, Verdächtige wegen Völkermord (Art. 4), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 5) und schweren Verletzungen der Genfer Konventionen von 1949 (Art. 6) vor Gericht zu bringen.
- Law on the Establishment of Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia for the Prosecution of Crimes Committed during the Period of Democratic Kampuchea
Kambodschanisches Gesetz über die Errichtung des Sondertribunals (englisch, pdf, 19 p.)
Bisherige Leistungen
Zu Beginn des Jahres 2009, genau dreissig Jahre nach dem Fall der Roten Khmer, hat der erste Prozess gegen einen Vertreter des Terrorregimes begonnen. Kaing Guek Eav, besser bekannt unter dem Namen Duch, war der Leiter des Folter- und Vernichtungsgefängnisses S-21 in Kambodschas Hauptstadt Phnom Penh. Aufgrund von Gefangenenlisten ist das Gericht zum Schluss gekommen, dass in dieser Anstalt mindestens 12'270 Menschen gefangen gehalten und ermordet wurden. Die tatsächliche Anzahl Gefangener und Ermordeter dürfte jedoch noch weit höher liegen. Duch wurde im Juli 2010 der Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig befunden, insbesondere wegen Verfolgung aus politischen Gründen, Vernichtung, Gefangenschaft und Folter.
Der 1942 geborene Duch hat für seine Taten vor Gericht Reue gezeigt und sich bei den Opfern entschuldigt, dabei aber immer wieder betont, dass er nur ausführte, was ihm von höherer Stelle befohlen wurde. Er habe selber unter Druck gestanden und sich und seine Familie durch Gehorsam schützen wollen. Auf viele wirkten seine Bekundungen unecht. Duch war in der Tat keine hochrangige Führungsperson der Demokratischen Republik Kampuchea, wird aber als ehemaliger Leiter des berüchtigten Foltergefängnisses S-21 dennoch als einer der Hauptverantwortlichen für die Verbrechen betrachtet. Das Sondertribunal hat ihn zu 35 Jahren Haft verurteilt. Sowohl der Ankläger wie auch die Verteidigung wollen Berufung gegen das Urteil einlegen.
Ebenfalls angeklagt sind die drei noch lebenden Mitglieder des ehemaligen Zentralkomitees der Roten Khmer, Nuon Chea (ehemals Nummer zwei nach Pol Pot), Ieng Sary (ehemaliger Aussenminister) und Khieu Sampan (ehemaliger Staatschef). Sie müssen sich voraussichtlich ab 2011 wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor Gericht verantworten. Auch Ieng Thirith (Ministerin für Soziales), die Frau des früheren Aussenministers Ieng Sary, wird sich vor Gericht verantworten müssen.
Kritische Würdigung
Das Sondertribunal tagt unter mehrheitlicher Mitwirkung kambodschanischer Richter in Kambodschas Hauptstadt Phnom Penh, in der Nähe jenes Schauplatzes des Grauens also, der im ersten Prozess gegen Duch so zentral war. Der Prozess stieß denn auch in der breiten Öffentlichkeit auf großes Interesse.
Das erste Urteil des Sondertribunals verursachte neben Genugtuung auch Empörung. Vielen wurde bewusst, dass der Verurteilte noch zu Lebzeiten das Gefängnis wieder verlassen könnte. Das Gericht verurteilte den 1942 geborenen Duch zu 35 Jahren Haft. Davon werden fünf Jahre abgezogen, weil er 1999 illegal in Haft genommen wurde. Von den verbleibenden 30 Jahren werden 11 abgezogen, weil er seither im Gefängnis sass. Möglicherweise wird Duch 2029 als 87-jähriger wieder auf freien Fuß gesetzt.
Ein weiterer Kritikpunkt am Kambodscha-Tribunal bezieht sich auf die bloß selektive juristische Aufarbeitung. So sind die Massenmörder zum Teil bekannt, werden aber nicht vor Gericht gestellt, weil sie nicht der Führungsschicht der Roten Khmer zugerechnet werden. Zum Problem der Selektivität gehört auch, dass zahlreiche der gegenwärtig führenden Politiker früher bei den Roten Khmer aktiv waren. Die heutige Führungsschicht hat deshalb kein Interesse an einer umfassenden Aufarbeitung der Geschehnisse.
Problematisch ist zudem, dass die Aufarbeitung erst Jahrzehnte nach den Verbrechen erfolgt. Ein Grossteil der ehemaligen Führungsschicht ist nicht mehr am Leben. So sind beispielsweise sieben der zehn ehemaligen Mitglieder des Zentralkomitees bereits verstorben. Umso bedauerlicher ist es, dass von den ersten Anstrengungen zur Errichtung des Tribunals bis zum ersten Urteil ganze 13 Jahre verstrichen sind. Viele Täter werden also nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden können. Auch sind mittlerweile viele Opfer verstorben, die als Zeugen Wertvolles zur Aufarbeitung hätten beitragen können.
Weiterführende Links:
- Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia (ECCC)
Offizielle Webseite des Sondertribunals für Kambodscha (englisch u. französisch) - United Nations Assistance to the Khmer Rouge Trials
Technische Unterstützung des Sondertribunals durch die Vereinten Nationen - TRIAL: Track Impunity Always
Informationen der NGO zum Kambodscha-Tribunal
Update: 17.09.2010


