Internationales Straftribunal für Ruanda (ICTR)
Schaffung
Das Internationale Straftribunal für Ruanda wurde 1994 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Reaktion auf die in Ruanda verübten Verbrechen und den an den Tutsi begangenen Völkermord geschaffen. Analog zum Jugoslawientribunal hat der Sicherheitsrat auch für Ruanda ein ad hoc Straftribunal errichtet, d.h. ein Gericht, dessen Zuständigkeit räumlich und zeitlich begrenzt ist. So beurteilt das Ruanda-Tribunal nur Verbrechen, die in Ruanda und in den angrenzenden Staaten im Jahr 1994 verübt wurden. Das Jugoslawien- und das Ruanda-Tribunal waren seit den Nürnberger und Tokioter Prozessen die ersten internationalen Gerichte mit dem Auftrag der Verfolgung von Kriegsverbrechern.
- Resolution 955 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
Resolution zur Errichtung des Ruanda-Tribunals mit Statut im Anhang (englisch, pdf, 15 S.)
Politisch-historischer Kontext
Im April 1994, unmittelbar nach dem Tod des damaligen Präsidenten Habyarimana, kam es in Ruanda äusserst brutalen, von Hutu organisierten systematischen Übergriffen gegen die Tutsi-Minderheit. Trotz deutlicher Warnsignale und frühzeitiger Voraussagen zeigte sich die Staatengemeinschaft unfähig und unwillig, den Völkermord zu verhindern. Zwar hatte sie ein halbes Jahr zuvor eine UNO-Friedensmission ins Land geschickt. Diese war aber mit einem unzureichenden Mandat ausgestattet und verfügte über zu wenig personelle und materielle Ressourcen.
Nach Ausbruch der Gewalttaten wurde die internationale Truppenpräsenz stark reduziert. Die Staatengemeinschaft und insbesondere der für die Wahrung des Weltfriedens zuständige Sicherheitsrat drückten sich vor einem schnellen und massiven Eingreifen; man liess die Verbrechen und den Völkermord geschehen. So hat der Konflikt innert weniger Monate schätzungsweise 800'000 Tote gefordert. Erst als sich das Blatt gewendet hatte und die Ruandische Patriotische Front den Konflikt für sich zu entscheiden schien, kamen wieder internationale Truppen ins Land, diesmal mit einem breiten Mandat ausgestattet.
Aufgabe / Zuständigkeit
Im November 1994 konnte sich der UNO-Sicherheitsrat zur Schaffung eines internationalen Straftribunals nach dem Vorbild des Jugoslawientribunals durchringen. Das Ruanda-Tribunal ist ein ad hoc Tribunal mit Sitz in Arusha (Tansania), das zum Zweck der strafrechtlichen Verfolgung von Personen geschaffen wurde, die auf dem ruandischen Territorium zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 1994 schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts begangen haben, darunter Völkermord (Art. 2 des Statuts), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 3) oder Verletzungen des gemeinsamen Artikels 3 der Genfer Konventionen und das Zweiten Zusatzprotokolls von 1977 (Art. 4). Das Gericht kann ausserdem ruandische Bürger strafrechtlich verfolgen, die solche Verbrechen im selben Zeitraum auf dem Gebiet von Nachbarstaaten verübt haben. Im weiteren Sinn versteht der Sicherheitsrat das Tribunal als Mittel zur nationalen Versöhnung und zur Wiederherstellung und Bewahrung des Friedens in der Region.
Neben dem internationalen Ruanda-Tribunal sind auch die innerstaatlichen Gerichte für die strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung für Verletzungen des humanitären Völkerrechts zuständig. Das internationale Tribunal hat aber das Recht, einen bestimmten Fall jederzeit an sich zu nehmen. Sofern die noch flüchtigen Angeklagten nicht in nächster Zeit verhaftet werden können, beabsichtigt das Tribunal, alle Prozesse bis Ende 2011 abzuschliessen. Die Berufungsverfahren sollten spätestens bis Ende 2013 beendet werden.
Bisherige Leistungen (Stand September 2010)
In den ersten 15 Jahren seines Bestehens hat das Ruanda-Tribunal 52 Urteile gefällt, was zu 34 Schuld- und acht Freisprüchen geführt hat (zehn Berufungsfälle sind hängig). 22 weitere Verfahren sind noch im Gang und zwei Angeklagte warten auf den Prozess. Zehn Angeklagte sind weiterhin flüchtig. Unter den Verhafteten und Verurteilten befinden sich der ehemalige Regierungschef, andere Mitglieder der ruandischen Übergangsregierung sowie hochrangige Militärs und Staatsangestellte.
Das Ruanda-Tribunal war 1998 das erste internationale Strafgericht, das einen Angeklagten wegen Völkermord verurteilte. 50 Jahre nach Verabschiedung der Genozidkonvention befand es den ehemaligen ruandischen Bürgermeister Jean-Paul Akayesu des Genozids für schuldig. Bemerkenswert ist, dass Akayesu nicht wegen Massenmord, sondern wegen seiner Anstachelung zur systematischen Vergewaltigung von Frauen, die der ethnischen Gruppe der Tutsi angehörten, des Völkermords für schuldig gesprochen wurde. Ebenfalls als erstes unabhängiges internationales Strafgericht hat das Ruanda-Tribunal einen ehemaligen Regierungschef, Jean Kambanda, wegen Völkermord verurteilt.
Zusammmenarbeit mit der Schweiz
Das Ruanda-Tribunal hat Alfred Musema zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Er wurde des Genozids sowie der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Massenvergewaltigungen und Vernichtung (extinction) für schuldig befunden. Musema wurde 1995 in der Schweiz verhaftet und zwei Jahre später an das Tribunal ausgeliefert. Das umfangreiche Urteil sowie die übrige Rechtsprechung des Ruanda-Tribunals finden sich auf der Webseite des Tribunals.
Kritische Würdigung
Rund vier Fünftel der mutmasslichen Hauptverantwortlichen für den Genozid von 1994 konnten festgenommen und vor Gericht gestellt werden. Je nach Standpunkt wird dies als beachtlicher Erfolg gewertet. Dass sich noch immer zehn der Hauptverantwortlichen auf freiem Fuss befinden, ist andererseits bedenklich.
Es liegt in der Natur von ad hoc Tribunalen, dass sie ihre Tätigkeit irgendwann zu einem Ende bringen müssen. Wie das Jugoslawien-Tribunal ist auch das Ruanda-Tribunal unter Zeitdruck. Weil 16 Jahre nach dem Völkermord noch immer nicht alle Hauptverdächtigen verhaftet sind und das Gericht nicht alle Fälle in der verbleibenden Zeit abschliessen kann, müssen sie teilweise an nationale, insbesondere an ruandische Gerichte übergeben werden. Es ist aber fraglich, ob die ruandische Justiz den Betroffenen einen fairen Prozess garantieren kann.
Ebenfalls problematisch ist, dass die Rolle von ehemaligen Tutsi-Rebellen, die heute Führungspositionen in Ruanda besetzen, ungeklärt bleiben dürfte. Die frühere Chefanklägerin Carla Del Ponte hatte unter anderem gegen einige der Rebellen ermittelt, die bestimmter Racheverbrechen an den Hutu verdächtigt werden. Del Ponte musste 2003 ihre Funktion als Chefanklägerin abgeben – vermutlich nicht zuletzt deswegen. Das Gericht wäre gemäss Statut nicht nur für die Beurteilung und Bestrafung von Völkermord, sondern auch für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig, Verbrechen die auch von den Tutsi-Rebellen verübt worden sind. Ob diese für ihre Verbrechen jemals zur Rechenschaft gezogen werden, ist zu bezweifeln. Ein Umstand, welcher der Glaubwürdigkeit des Gerichthofes sicher nicht zuträglich ist.
Die strafrechtliche Aufarbeitung der Ereignisse von 1994 ist ausserdem äusserst kostspielig. Das Ruanda-Tribunal hat bisher weit über eine Milliarde Doller verschlungen. Natürlich lässt sich der finanzielle Aufwand nicht gegen Gerechtigkeit für die Opfer und die präventive Wirkung aufrechnen, die das Straftribunal hoffentlich erzielt. Allerdings wurde dieses in der Vergangenheit wiederholt wegen Ineffizienz, Unprofessionalität und Korruption kritisiert.
Das Tribunal stösst in Ruanda selber nicht auf breite Akzeptanz. Die Angeklagten würden zu wenig hart angefasst, lautet der Vorwurf. Es ist in der Tat bedenklich, dass die Hauptverantwortlichen des Völkermords, die vor das Tribunal in Arusha gestellt werden, als Höchststrafe mit lebenslänglichem Freiheitsentzug rechnen müssen, während Angeklagte mit niedrigerer Verantwortung vor nationalen Gerichten im schlimmsten Fall zum Tod verurteilt werden. Für viele Afrikanerinnen und Afrikaner ist auch stossend, dass die schwersten Verbrecher dank internationaler Standards weit bessere Haftbedingungen geniessen als Kleinkriminelle, die in afrikanischen Gefängnissen unter miserablen Bedingungen inhaftiert sind.
Weiterführende Links:
- International Criminal Tribunal for Rwanda (ICTR)
Offizielle Webseite des Internationalen Straftribunals für Ruanda - TRIAL: Track Impunity Always
Informationen der NGO zum Ruanda-Tribunal
Update: 01.11.2010


