Sondertribunal für Sierra Leone (SCSL)

Schaffung durch Vereinbarung

Im Unterschied zum Jugoslawien- und Ruanda-Tribunal wurde das Sondertribunal für Sierra Leone nicht durch den Sicherheitsrat geschaffen. Dieser hatte vielmehr den Generalsekretär beauftragt, ein Abkommen mit der Regierung von Sierra Leone auszuhandeln, auf dessen Basis das Sondertribunal errichtet werden kann. 2002 entstand ein gemischtes Tribunal, das aus einer nationalen und einer internationalen Komponente besteht. Die Schlüsselfunktion des Hauptanklägers ist international besetzt. Auch haben die internationalen Richter in den verschiedenen Kammern je eine Mehrheit. Sowohl der Hauptankläger wie die internationalen Richter werden durch den UNO-Generalsekretär eingesetzt.

Politisch-historischer Kontext

Die Errichtung des Sondertribunals ist die Antwort auf den grauenvollen Bürgerkrieg in Sierra Leone, der von 1991 bis 2001 dauerte. Der Bürgerkrieg lässt sich durch das äusserst brutale Vorgehen der Rebellen charakterisieren. Tausenden von Zivilisten wurden Hände und Arme abgehackt, Frauen und Kinder wurden vergewaltigt und missbraucht. Ein weiteres Merkmal des Konflikts war die verbreitete Praxis der (Zwangs-) Rekrutierung von Kindersoldaten.

Sierra Leone erlebte in der Zeit des Bürgerkriegs mehrere Machtwechsel und erfolglose Friedensbemühungen. Nachdem die Rebellen im Jahr 2000 rund 500 Blauhelme als Geiseln nahmen, intervenierten die Briten und beendeten den Konflikt.

Aufgabe

Das Sondertribunal für Sierra Leone mit Sitz in der Hauptstadt Freetown hat die Aufgabe, die Hauptverantwortlichen für die auf dem Territorium von Sierra Leone seit November 1996 begangenen schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts und des sierra-leonischen Rechts strafrechtlich zu verfolgen (Art. 1 des Statuts). In die Zuständigkeit des Sondertribunals fallen insbesondere Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 2), Verletzungen des gemeinsamen Art. 3 der Genfer Konventionen von 1949 und des Zusatzprotokolls II von 1977 (Art. 3), andere schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts (Art. 4) sowie Verbrechen gemäss sierra-leonischem Recht, etwa der Missbrauch und die Entführung von Mädchen und die mutwillige Zerstörung von Wohnhäusern und öffentlichen Gebäuden (Art. 5).

Der Gerichtshof ist zeitlich unbefristet eingerichtet und wird durch Kündigung des Abkommens zwischen den Vereinten Nationen und Sierra Leone dann aufgehoben, wenn er seine Aufgabe erfüllt haben wird (Art. 23). Ein Abschluss seiner Tätigkeit war ursprünglich auf Ende 2009 angestrebt worden. Der Termin konnte nicht eingehalten werden.

Bisherige Leistungen (Stand September 2010)

Im Jahr 2003 hat der Strafverfolger 13 Anklagen erlassen. Zwei davon wurden kurz darauf zurückgezogen, weil einer der Betroffenen krankheitshalber verstarb und der andere zwei Monate nach der Anklage ermordet wurde. Die Verfahren gegen drei ehemalige Führer der Armed Forces Revolutionary Council (AFRC) sowie gegen zwei Mitglieder der Civil Defence Forces (CDF) und gegen drei ehemalige Führer der Revolutionary United Front (RUF) sind bereits abgeschlossen. Die Angeklagten wurden allesamt zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Den meistbeachteten Prozess führt der Ankläger gegen den früheren liberianischen Präsidenten Charles Taylor. Der Prozess musste aus Sicherheitsgründen und aus Sorge um die regionale Stabilität nach Den Haag verlegt werden und ist noch im Gang. Taylor hatte seit den späten 1980er Jahren eine organisierte bewaffnete Gruppierung, die National Patriotic Front of Liberia, angeführt. Von 1997 bis 2003 war er Präsident von Liberia. Er ist wegen Terrorisierung der sierra-leonischen Zivilbevölkerung, Massenmord, Vergewaltigung, Haltung von Sexsklaven, Rekrutierung von Kindersoldaten, Zwangsarbeit und Plünderung angeklagt.

Taylor bestreitet seine Mitverantwortung an den Gräueltaten. Für die Anklage dürfte es in der Tat schwierig werden, den Nachweis zu erbringen, dass Taylor die beiden sierra-leonischen Rebellengruppen, welche die Kriegsverbrechen verübt haben, unterstützt und gelenkt hat. Dies obwohl es in der Öffentlichkeit als sicher gilt, dass Taylor die Rebellen im Austausch gegen Diamanten unterstützte. Die bisher vorgelegten Beweise sind jedoch mangelhaft. Die Aussagen der Belastungszeugen waren vage, widersprüchlich und lückenhaft.

Kritische Würdigung

Das Sondertribunal basiert auf einem Vertrag zwischen Sierra Leone und den Vereinten Nationen. Es wurde auf ausdrücklichen Wunsch der Regierung Sierra Leones errichtet, um der Gewalt ein Ende zu bereiten und so weit wie möglich Gerechtigkeit wiederherzustellen. Es ist Teil der umfassenden Friedensbemühungen in Westafrika. Im Unterschied zum Jugoslawien- und Ruanda-Tribunal basiert das Sondertribunal für Sierra Leone nicht auf einer zwingenden Resolution des Sicherheitsrats, was seiner Legitimation eher zuträglich ist.

Zudem wurde das Tribunal mit Blick auf die Nähe zum Ort des Geschehens in der Hauptstadt Sierra Leones errichtet. Dies hatte gleich mehrere Vorteile. Interessierte konnten die Prozesse vor Ort verfolgen und Beweise und Zeugen waren nahe am Gericht. Da dem Sondertribunal eine Signalwirkung zugedacht wird, nämlich, dass die Zeit der Straflosigkeit in Afrika zu Ende ist, ist die Nähe zum Ort der Verbrechen von Bedeutung.

Es wird als grosser Erfolg gewertet, dass der ehemalige liberianische Präsident, Charles Taylor, der weit herum als einer der schlimmsten afrikanischen Kriegstreiber und Kriegsverbrecher gilt, vor Gericht gestellt werden konnte. Bis zu seinem überraschenden Fluchtversuch im März 2006 aus dem nigerianischen Exil und der anschliessenden Verhaftung war es eher eine vage Hoffnung, dass er für seine Taten jemals zur Rechenschaft gezogen würde.

Ausgerechnet der Prozess gegen Taylor könnte aber die Leistungsbilanz des Sondertribunals in mehrerer Hinsicht schmälern. Sein Prozess musste 2007 nach Den Haag verlegt werden. Taylor drohte die regionale Stabilität in Westafrika vom Gefängnis aus ins Wanken zu bringen. Nun müssen Richter, Anwälte und Zeugen in die Niederlande eingeflogen werden. Für die Bevölkerung Westafrikas ist der Prozess gegen den wichtigsten Angeklagten in die Ferne gerückt. Zudem gelang es Taylor während seiner mehrmonatigen Verteidigung im Zeugenstand, die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen in Zweifel zu ziehen.

Die erhoffte präventive Wirkung gegen gravierende Menschenrechtsverletzungen und Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht dürfte sich mit zunehmender Distanz vom Ort des Geschehens abschwächen. Es wäre wichtig, dass möglichst viele Betroffene und Interessierte den Prozess verfolgen könnten und ihm die gebührende Beachtung geschenkt würde.

Weiterführende Links:

Update: 20.09.2010

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