Zum Inhalt von Pakt II
Die vom Pakt II garantierten Rechte können in folgende Kategorien eingeteilt werden:
Rechte zum Schutz der persönlichen Integrität
Recht auf Leben; Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit; Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit; Recht auf Schutz des Privatlebens; Recht auf Rechtsfähigkeit; Verbot, wegen Geldschulden in Haft genommen zu werden; Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sowie Recht auf menschenwürdige Behandlung im Strafvollzug.
Freiheitsrechte
Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit; Verbot der willkürlichen Ausweisung von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit; Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; Recht auf freie Meinungsäusserung und Informationsfreiheit; Versammlungsfreiheit; Vereinigungs- und Gewerkschaftsfreiheit.
Verfahrensrechte
Recht auf Gleichbehandlung vor Gericht; Anspruch auf faire und öffentliche Beurteilung strafrechtlicher Anschuldigungen und zivilrechtlicher Ansprüche durch ein unabhängiges und unparteiisches, gesetzlich vorgesehenes und zuständiges Gericht; spezifische Rechte des Angeklagten im Strafverfahren; Verbot der Rückwirkung des Strafrechts.
Politische Rechte
Recht auf direkte oder indirekte Teilnahme an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten und an allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen; Anspruch auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern.
Diskriminierungsverbot und Minderheitenrechte
Anspruch auf Gewährleistung der Menschenrechte des Paktes II ohne Diskriminierung; Anspruch auf Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Ausübung der Garantien dieses Paktes; Recht von Angehörigen ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten auf Pflege ihres kulturellen Lebens, auf Ausübung ihrer Religion und auf Benutzung ihrer Sprache.
Update: 26.05.2010


