Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Flüchtlingskonvention)

vom 28. Juli 1951 (Inkrafttreten: 22. April 1954)

Vertragstext: deutsch / französisch / italienisch / englisch

Flüchtlinge sind Menschen, die in ihrem Herkunftsstaat verfolgt wurden oder Verfolgung befürchten müssen. Dieses Schicksal tragen zur Zeit etwa 18 Millionen Individuen. Da diese Flüchtlinge sich nicht mehr unter den Schutz ihres Heimatstaates stellen können, sind sie in besonderem Masse von der Solidarität der internationalen Gemeinschaft abhängig.

Bereits im Jahre 1951 wurden deshalb im Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (145 Vertragsstaaten, Stand: 24. August 2011; aktueller Stand) Schutzbestimmungen für Flüchtlinge auf internationaler Ebene festgehalten. Dieser Vertrag sieht zwar kein Recht auf Asyl vor, sagt aber, welche Rechte einem Flüchtling zustehen, falls dieser in einem Staat aufgenommen wird. Zentral ist dabei die Regelung von Artikel 33, wonach kein Flüchtling in den Herkunftsstaat zurückgeschickt werden darf.

Update: 24.08.2011

© humanrights.ch / MERS - Hallerstr. 23 - CH-3012 Bern - Tel. +41 31 302 01 61