Internationale Abkommen gegen Menschenhandel

Im Kampf gegen den Menschenhandel, insbesondere den Frauen- und Mädchenhandel, wurden bereits anfangs des Jahrhunderts vier internationale Abkommen ausgehandelt. Es handelt sich um das «Internationale Übereinkommen zu Gewährleistung eines wirksamen Schutzes gegen Mädchenhandel» vom 18. Mai 1904, das «Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels» vom 4. Mai 1910, das «Internationale Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels» vom 30. September 1921 und das «Internationale Übereinkommen über die Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen» vom 11. Oktober 1933.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die «Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer» vom 2. Dezember 1949 ausgearbeitet. Diese Konvention erwies sich allerdings als unglücklich und sie wurde lediglich von 81 Staaten anerkannt. Umstritten ist sie vor allem, weil sie auch die freiwillige Prostitution umfasst.

UNO-Protokoll gegen Menschenhandel

Im Rahmen eines Protokolls zum «UNO-Übereinkommens gegen die transnationale organisierte Kriminalität» (deutsch / französisch / italienisch / englisch) vom 15. Dezember 2000 wurde nun ein neuer Anlauf genommen, um den Menschenhandel zum Zwecke der Prostitution und der Sklavenarbeit zu bekämpfen. Bemerkenswert ist, dass hier zum ersten Mal von den Staaten explizit umfassende Massnahmen zum Schutze der Opfer gefordert werden.

Das «Protokoll zum UNO-Übereinkommen gegen die transnationale organisierte Kriminalität vom 15. Dezember 2000 betreffend Prävention, Verhinderung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels» ist am 25. Dezember 2003 in Kraft getreten. Bisher haben 146 Staaten das Übereinkommen ratifiziert (Stand: 24. August 2011; aktueller Stand).

Update: 24.08.2011

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