Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

vom 9. Dezember 1948 (Inkrafttreten: 12. Januar 1951)

Vertragstext: deutsch / französisch / italienisch / englisch

Das Übereinkommen verpflichtet zur strafrechtlichen Verfolgung von Individuen, die Völkermord begannen haben. Unter Völkermord oder Genozid versteht man Tötungen, Misshandlungen, Auferlegung unmenschlicher Lebensbedingungen, Verhinderung von Geburten oder Kindesentziehungen, die in der Absicht begangen werden, eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zu zerstören. Das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Genozidkonvention) kennt kein eigenes Überwachungsorgan. Teilweise ist jedoch der Internationale Gerichtshof mit dieser Aufgabe betraut. Bisher haben 141 Staaten das Übereinkommen ratifiziert (Stand: 24. August 2011; aktueller Stand).

Update: 24.08.2011

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