UNO-Ausschuss gegen Folter
Die Überwachung der Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung vom 10. Dezember 1984 ist gemäss Artikel 17 einem Ausschuss von 10 unabhängigen Expert/innen übertragen. Der Ausschuss gegen Folter (Committee against Torture - CAT) trifft sich zweimal jährlich für drei Wochen in Genf.
Seine Aufgabe besteht in der Prüfung der Staatenberichte der Vertragsstaaten (der Erstbericht wird ein Jahr nach Inkrafttreten fällig, danach alle 4 Jahre). Sodann entscheidet er über Individualbeschwerden gegen jene Staaten, welche das Individualbeschwerdeverfahren von Artikel 22 anerkannt haben. Bis heute hat der Ausschuss rund 90 Beschwerden entschieden. Eine gute Zusammenfassung der Sessionen des Ausschusses gegen die Folter seit dem Jahr 2000 findet sich auf droitshumains.org (französisch).
- Committee against Torture CAT
Dokumentation des Hochkommissariats für Menschenrechte (in Englisch) - Aktuelle Zusammensetzung des Ausschusses gegen Folter
Behandlung von Staatenberichten
Die Association pour la prévention de la torture apt hat im Winter 2004/05 in einem Arbeitspapier speziell für NGO festgehalten, welches das aktuelle Prozedere des CAT bei der Behandlung von Staatenberichten ist, insbesondere was die Mitwirkungsmöglichkeiten von NGO angeht.
- Berichtsverfahren der Schweiz zur Konvention gegen die Folter
Themenseite auf humanrights.ch
- Note to NGO's participation in the work of the CAT (pdf, 6 p.)
- Note à l'intention des ONG nationales actives devant le CAT (pdf, 6 p.)
General Comments
- General Comments
Liste aller General Comments auf der Website des Ausschusses gegen Folter (in Englisch)
- General Comments des Ausschusses gegen Folter
Dokumentation auf humanrights.ch
Individualbeschwerden
- Aus der Praxis des UNO-Ausschusses gegen Folter
Themenseite auf humanrights.ch
Update: 15.08.2011


