UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Die Überwachung des Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 ist durch Art. 16 Pakt I dem Wirtschafts- und Sozialrat der UNO (ECOSOC) übertragen, welcher diese Aufgabe vorerst durch die Schaffung einer Arbeitsgruppe wahrnahm. Erst nach Kritik an der Kompetenz und Unabhängigkeit dieser Arbeitsgruppe wurde im Jahr 1985 - also neun Jahre nach Inkrafttreten des Pakts - der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialausschuss; Committee on Economic, Social and Cultural Rights) eingerichtet, welcher den anderen Vertragsüberwachungsorganen nachgebildet ist. Er besteht aus 18 unabhängigen Experten. Der Sozialausschuss untersteht, im Gegensatz zu den anderen Vertragsausschüssen, allerdings immer noch dem Wirtschafts- und Sozialrat ECOSOC.
- Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte CESCR
Dokumentation des Hochkommissariats für Menschenrechte (in Englisch) - Aktuelle Zusammensetzung des Ausschusses für WSK-Rechte
Sessionen
Der Sozialausschuss trifft sich zwei Mal im Jahr für jeweils drei Wochen in Genf. Seine Aufgabe besteht im Wesentlichen in der Prüfung der von den Staaten periodisch zu erarbeitenden Staatenberichte (der Erstbericht wird 2 Jahre nach Inkrafttreten fällig, weitere Bericht in der Regel alle fünf Jahre).
Ein guter Überblick über die Arbeiten des Sozialausschusses in den Sessionen ab dem Jahr 2000 findet sich auf französisch bei www.droitshumains.org.
General Comments
Aufgrund der Staatenberichte erarbeitet der Ausschuss «Allgemeine Kommentare» (General Comments), welche Inhalt und Auslegung der Paktrechte präzisieren. Bis heute (Stand: Dez. 2010) hat der Ausschuss 21 solcher General Comments veröffentlicht, unter anderem etwa zur Frage nach der rechtlichen Natur der im Pakt enthaltenen Verpflichtungen (Nr. 3/1990) zu Art. 2 Abs. 1 Pakt I und zu dessen innerstaatlichen Umsetzung (Nr. 9/1998), dem Recht auf Wohnung (Nr. 4/1991 und 7/1997 zu Art. 11 Abs. 1 Pakt I), der Situation von Behinderten (Nr. 5/1994) und älteren Menschen (Nr. 6/1995), dem Recht auf Bildung (Nr. 11/1999 zu Art. 14 Pakt I und Nr. 13/1999 zu Art. 13 Pakt I), dem Recht auf Nahrung (Nr. 12/1999 zu Art. 11 Pakt I); zum Recht auf ein Höchstmass an Gesundheit (Nr. 14/2000), zum Recht auf Wasser (Nr. 15/2002), zur Gleichstellung von Frau und Mann in Art. 3 Pakt I (Nr. 16/2005), zum Recht auf Arbeit (Nr. 18/2005 zu Art. 6 Pakt I), zum Recht auf soziale Sicherheit (Nr. 19/2008 zu Art. 9 Pakt I) oder zum Diskriminierungsverbot in Art. 2 Abs. 2 Pakt I (Nr. 20/2009).
- General Comments
Liste aller Allgemeinen Kommentare auf der Website des Ausschusses für WSK-Rechte (in Englisch) - General Comments des UNO-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte CESCR
Dokumentation zu einigen ausgewählten General Comments auf humanrights.ch
Individualbeschwerdeverfahren
Am 10. Dezember 2008 ist das Fakultativprotokoll verabschiedet worden, das zur Durchsetzung der im Pakt I festgelegten Rechte ein Individualbeschwerdeverfahren vorsieht. Bis jetzt haben 3 Staaten das Protokoll ratifiziert; 3 Länder haben das Protokoll bis jetzt ratifiziert; 36 Länder haben es unterzeichnet (Stand: 16. September 2011, aktueller Stand). Es wird drei Monate nachdem 10 Staaten es ratifiziert haben in Kraft treten.
Update: 16.09.2011


