Ausschuss zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer/innen und ihrer Familienangehörigen
Die Überwachung des Übereinkommens zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen von 1990 ist einem 10-köpfigen Ausschuss übertragen. Nachdem 41 Staaten die Konvention ratifiziert haben, ist der Ausschuss 2010 auf 14 Mitglieder aufgestockt worden. Der Wanderarbeitnehmer-Ausschuss (Committee on Migrant Workers – CMW) trifft sich zweimal im Jahr in Genf. Seine erste Sitzung hat der Ausschuss im März 2004 abgehalten.
- Committee on Migrant Workers CMW
Dokumentation des Hochkommissariats für Menschenrechte (in Englisch) - Aktuelle Zusammensetzung des Wanderarbeiterausschusses
Seine Aufgabe besteht in der Prüfung der Staatenberichte (der Erstbericht ist ein Jahr nach Inkrafttreten, danach alle fünf Jahre fällig). Gemäss Artikel 77 der Konvention ist der Ausschuss auch zur Entgegennahme und Prüfung von Individualbeschwerden ermächtigt. Dieses Individualbeschwerdeverfahren ist allerdings noch nicht in Kraft, da es bis jetzt noch nicht von den nötigen 10 Mitgliedstaaten akzeptiert wurde.
Update: 09.11.2011


