UNO-Menschenrechtsausschuss
Die Überwachung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte wird vom Menschenrechtsausschuss (Human Rights Committee - CCPR), der aus 18 unabhängigen Expert/innen besteht, wahrgenommen. Er trifft sich dreimal pro Jahr für je drei Wochen in Genf oder New York. Seine Aufgabe besteht in der Prüfung der Staatenberichte der Vertragsstaaten (der Erstbericht wird ein Jahr nach Inkrafttreten fällig, danach alle 4 Jahre).
- Menschenrechtsausschuss CCPR
Dokumentation des Hochkommissariats für Menschenrechte (in Englisch)
General Comments
Der Menschenrechtsausschuss hat bis heute 33 «Allgemeine Kommentare» (General Comments) zur Konkretisierung der einzelnen Paktrechte erarbeitet.
- General Comments
Liste aller General Comments auf der Website des Menschenrechtsausschusses (in Englisch) - General Comments des Menschenrechtsausschusses
Dokumentation zu einigen ausgewählten General Comments auf humanrights.ch
Behandlung von Individualbeschwerden
Sodann entscheidet der Menschenrechtsausschuss über Individualbeschwerden gegen jene Staaten, welche das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 anerkannt haben. Bis heute sind weit über 1000 Beschwerden registriert worden.
- Rechtsprechung des Menschenrechtsausschusses
Auswahl von Fällen mit Suchmöglichkeit nach Pakt II-Artikel - Die Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Zivilpakt
Ein Handbuch für die Praxis von Bernhard Schäfer, Menschenrechtszentrum Potsdam, Berlin 2007 (pdf, 146 S.)
Weitere Informationen
- Verfahrensordnung des Menschenrechtsausschusses
(deutsch, pdf, 25 S.)
Update: 16.08.2010


