Charta der Vereinten Nationen
Die Charta der Vereinten Nationen ist das Vertragswerk, auf welchem die UNO aufbaut. Sie umfasst das in Art. 2 Abs. 4 verankerte Gewaltverbot, das den Staaten verbietet, Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates anzudrohen oder anzuwenden. Sie beinhaltet auch ein Interventionsverbot, welches das Eingreifen in die inneren Angelegenheiten eines Staates untersagt. Einzige Ausnahmen des Gewaltverbots bzw. Interventionsverbots sind das Selbstverteidigungsrecht (Art. 51 UNO-Charta) und die Anwendung von Zwangsmassnahmen nach vorangegangener Feststellung einer Bedrohung oder eines Bruchs des Weltfriedens durch den Sicherheitsrat.
- Text der Charta der Vereinten Nationen
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Update: 18.09.2009


