Humanitäre Interventionen 

Erste Fälle, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit qualifiziert wurden, waren die Apartheidregime in Rhodesien (1966) und Südafrika (1977).

Typische Fälle von humanitären Interventionen sind Irak im Jahre 1991, Somalia (1992), Haiti (1993), Sierra Leone, Rwanda (1994), Osttimor u.a.m. Untypisch (um nicht zu sagen irregulär) war der erst nachträglich durch eine Sicherheitsratsresolution legalisierte Eingriff von NATO-Truppen im Kosovo (1999).

Systematische und schwere Menschenrechtsverletzungen sind jedoch oft nicht ausreichend, um die politisch Verantwortlichen von einem Eingreifen zu überzeugen. In den meisten Fällen kamen noch andere Faktoren hinzu wie der Überfall auf ein benachbartes Land (wie beim Irak), ein ungelöstes Selbstbestimmungsproblem in Osttimor, enorme Flüchtlingsströme (wie in Haiti, im Irak oder im ehemaligen Jugoslawien) oder das Phänomen von sogenannten «failed states» (wie in Sierra Leone oder in Somalia).

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Update: 13.08.2010

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