Humanitäre Interventionen
Erste Fälle, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit qualifiziert wurden, waren die Apartheidregime in Rhodesien (1966) und Südafrika (1977).
Typische Fälle von humanitären Interventionen sind Irak im Jahre 1991, Somalia (1992), Haiti (1993), Sierra Leone, Rwanda (1994), Osttimor u.a.m. Untypisch (um nicht zu sagen irregulär) war der erst nachträglich durch eine Sicherheitsratsresolution legalisierte Eingriff von NATO-Truppen im Kosovo (1999).
Systematische und schwere Menschenrechtsverletzungen sind jedoch oft nicht ausreichend, um die politisch Verantwortlichen von einem Eingreifen zu überzeugen. In den meisten Fällen kamen noch andere Faktoren hinzu wie der Überfall auf ein benachbartes Land (wie beim Irak), ein ungelöstes Selbstbestimmungsproblem in Osttimor, enorme Flüchtlingsströme (wie in Haiti, im Irak oder im ehemaligen Jugoslawien) oder das Phänomen von sogenannten «failed states» (wie in Sierra Leone oder in Somalia).
Informationen zu ausgewählten humanitären Interventionen
- Somalia 1992 bis 1996
Kurzversion (pdf, 1 S.) und ausführliche Version (pdf, 8 S.) - Haiti 1993 bis 1994
Kurzversion (pdf, 2 S.) und ausführliche Version (pdf, 9 S.) - Rwanda 1994 bis 1996
Kurzversion (pdf, 2 S.) und ausführliche Version (pdf, 6 S.)
Weitere Informationen
-
Humanitäre Intervention und Menschenrechte
Zeitschrift Vielfalt Nr.54/2005, herausgegeben durch die Gesellschaft für bedrohte Völker GfbV (pdf, 13 S.) - Two concepts of sovereignty - Kofi Annan
Artikel auf der UNO-Website vom September 2009 (in Englisch)
Update: 13.08.2010


