Bundesgericht zum fürsorgerischen Freiheitsentzug

Auch wer massive Drohungen gegen seine Umwelt ausstösst, darf deswegen allein laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht auf dem Weg der fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine Strafanstalt eingewiesen werden.

Urteil 5C.11/2003 , vom 22. Januar 2003
Artikel von Markus Felber, in: Neue Zürcher Zeitung NZZ vom 5. Februar 2003 (pdf, 1 S.)

Update: 22.01.2003

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