Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

vom 26. November 1987 (Inkrafttreten: 1. Februar 1989)

SR 0.106 (AS 1989 150)
Unterzeichnet: 26. November 1987
Ratifikation: 7. Oktober 1988
Für die Schweiz in Kraft getreten am 1. Februar 1989
Botschaft: BBl 1988 II 897/881/789

Vertragstext

deutsch / französisch / italienisch / englisch

Inhaltsbeschreibung

Kontrollinstanz

Der Europäische Ausschuss für die Folterprävention (CPT) hat die Schweiz bis jetzt fünf Mal besucht und entsprechende Berichte verfasst: 1991, 1996, 2001, 2003 und 2007. Für 2011 ist ein weiterer Besuch geplant.

Die Berichte des Ausschusses zu diesen fünf Besuchen und die jeweiligen Stellungnahmen der Schweizer Regierung sind in allen verfügbaren Sprachversionen auf der Website des CPT zugänglich.

Zum Beispiel: Der Besuch des CPT im Jahr 2001

Nehmen wir als Beispiel den Besuch des CPT vom 10. bis zum 15. Februar 2001. Eine fünfköpfige Delegation besuchte verschiedene Gefängnisse und sonstige Einschliessungseinrichtungen in den Kantonen Basel, Bern, Freiburg, St. Gallen, Thurgau und Zürich. Zum ersten Mal wurde dabei ein Heim für Jugendliche (Prêles), eine militärische Institution (Fribourg), sowie eine private psychiatrische Klinik (Littenheid) besucht. Darüber hinaus überprüfte die Delegation auch im Detail das Verfahren und die Haftbedingungen im Rahmen der Ausschaffung ausländischer Personen u.a. in der Transitzone des Flughafens Zürich-Kloten. Der schriftliche Bericht über die Ergebnisse des Besuchs (inkl. einer Stellungnahme des Bundesrats) liegt seit dem 25. März 2002 vor.

Dokumentation von weiteren Besuchen des CPT

Besuch 2003

Besuch 2007

Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen

Für die Prävention der Folter und insbesondere für den Ausbau des internationalen Rechtsschutzes setzt sich in der Schweiz seit 1977 die Association pour la prévention de la torture APT in Genf ein.

Kontaktperson

  • Barbara Bernath, Route de Ferney 10, Case postale 2267, 1211 Genève
    Tel. 022 919 21 71, Fax 022 919 21 80, E-Mail

 

Update: 16.12.2011

© humanrights.ch / MERS - Hallerstr. 23 - CH-3012 Bern - Tel. +41 31 302 01 61