Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
vom 26. November 1987 (Inkrafttreten: 1. Februar 1989)
SR 0.106 (AS 1989 150)
Unterzeichnet: 26. November 1987
Ratifikation: 7. Oktober 1988
Für die Schweiz in Kraft getreten am 1. Februar 1989
Botschaft: BBl 1988 II 897/881/789
Vertragstext
deutsch / französisch / italienisch / englisch
Kontrollinstanz
Der Europäische Ausschuss für die Folterprävention (CPT) hat die Schweiz bis jetzt fünf Mal besucht und entsprechende Berichte verfasst: 1991, 1996, 2001, 2003 und 2007. Für 2011 ist ein weiterer Besuch geplant.
Die Berichte des Ausschusses zu diesen fünf Besuchen und die jeweiligen Stellungnahmen der Schweizer Regierung sind in allen verfügbaren Sprachversionen auf der Website des CPT zugänglich.
Zum Beispiel: Der Besuch des CPT im Jahr 2001
Nehmen wir als Beispiel den Besuch des CPT vom 10. bis zum 15. Februar 2001. Eine fünfköpfige Delegation besuchte verschiedene Gefängnisse und sonstige Einschliessungseinrichtungen in den Kantonen Basel, Bern, Freiburg, St. Gallen, Thurgau und Zürich. Zum ersten Mal wurde dabei ein Heim für Jugendliche (Prêles), eine militärische Institution (Fribourg), sowie eine private psychiatrische Klinik (Littenheid) besucht. Darüber hinaus überprüfte die Delegation auch im Detail das Verfahren und die Haftbedingungen im Rahmen der Ausschaffung ausländischer Personen u.a. in der Transitzone des Flughafens Zürich-Kloten. Der schriftliche Bericht über die Ergebnisse des Besuchs (inkl. einer Stellungnahme des Bundesrats) liegt seit dem 25. März 2002 vor.
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Bericht des europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) über dessen Besuch in der Schweiz vom 5. bis 15. Februar 2001, inkl. der Stellungnahme des Bundesrates
(pdf, 335 S., auf französisch, teilweise deutsch und italienisch) - Pressemitteilung des Bundesamts für Justiz (pdf, 1 S.) vom 25. März 2002
- Stellungnahme der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, SFH (pdf, 1 S.) vom 25. März 2002
Dokumentation von weiteren Besuchen des CPT
Besuch 2003
- Europäischer Auschuss zur Verhütung von Folter besuchte die Schweiz
Artikel auf humanrights.ch vom Dezember 2004
Besuch 2007
- Europ. Ausschuss gegen Folter: Bericht zur Schweiz veröffentlicht
Artikel auf humanrights.ch vom November 2008
Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen
Für die Prävention der Folter und insbesondere für den Ausbau des internationalen Rechtsschutzes setzt sich in der Schweiz seit 1977 die Association pour la prévention de la torture APT in Genf ein.
Kontaktperson
- Barbara Bernath, Route de Ferney 10, Case postale 2267, 1211 Genève
Tel. 022 919 21 71, Fax 022 919 21 80, E-Mail
Update: 16.12.2011


