Umsetzung Minderheitenabkommen - betroffene Gruppen in der Schweiz
Der Schutz des Übereinkommens bezieht sich gemäss einer Deklaration der Schweiz auf Personengruppen, welche gegenüber der übrigen Bevölkerung des Landes oder des Kantons zahlenmässig in der Minderheit sind, deren Mitglieder das Schweizer Bürgerrecht besitzen und lange andauernde, gefestigte und anhaltende Verbindungen zur Schweiz haben. Zudem müssen sie den Willen besitzen, zusammen ihre gemeinsame Identität, Kultur und Tradition, Religion oder Sprache zu erhalten.
Damit fallen in der Schweiz in erster Linie die französisch, italienisch und romanisch sprechenden Bevölkerungsgruppen unter den Schutz des Abkommens. Auf den Schutz können sich aber auch jüdische Gemeinschaften sowie Fahrende berufen. Nicht geschützt sind Gruppen ausländischer Staatsangehöriger oder die Muslime. Zur Definitionsfrage von «nationalen Minderheiten» vgl. folgende Arbeit:
- Welche
Minderheiten? Von der fehlenden Definition der nationalen Minderheit zu
einer dynamischen Auslegung im Rahmenübereinkommen des Europarats.
Diplomarbeit von Doris Angst, 2005 (pdf, 750 KB, 89 S.)
Update: 15.09.2009


