Guantanamo-Häftlinge erhalten kein Asyl in der Schweiz

Im Gefangenenlager Guantanamo stecken rund fünfzig Männer fest, gegen die keine Anklage vorliegt. Sie können nicht in ihre Heimatländer zurückkehren, weil sie dort nicht sicher wären. Die Suche nach aufnahmewilligen Drittstaaten war bis anhin erfolgslos. Leider wehrt sich auch die Schweiz bis jetzt dagegen, Guantanamo-Häftlinge aufzunehmen. Das Bundesamt für Migration (BFM) hat am 10. November 2008 die Asylgesuche von drei Häftlingen abgelehnt. Gegen den Entscheid regt sich Widerstand.

«Entscheid aufgrund problematischer Informationen»

Die Betroffenen seien nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen, weil die USA keine Abschiebung der Gefangenen plane, begründete das BFM den Entscheid gemäss Informationen der Schweizer Sektion von Amnesty International (AI). Diese Argumentation sei nicht mehr stichhaltig, halten nun aber die Anwälte/-innen der Häftlinge während einer Veranstaltung von AI fest (siehe weiter unten). Die negativen Entscheide des BFM werden deshalb angefochten, wie der Schweizer Anwalt der Asylbewerber, Humanrights.ch/MERS-Vorstandsmitglied Dominik Heinzer am 20. November 2008 bekannt gab. Er bemängelt zudem, dass sich das BFM bei der Ablehnung der Asylgesuche vollumfänglich auf zweifelhafte und rechtsstaatlich problematische Informationen der US-Militärbehörden und der Herkunftsländer gestützt habe.

USA: Ausliefern trotz Foltergefahr

Bekannt gemacht hatte AI die negativen Asylentscheide des BFM am 13. November 2008. Die Menschenrechtsorganisation unterstützt das Vorgehen Heinzers. Sie forderte vom Bundesrat, eine humanitäre Aufnahme zu ermöglichen und damit einen wichtigen Beitrag zur Schliessung des Gefangenenlagers auf Guantanamo zu leisten. Bei den Asylsuchenden handelt es sich um je einen lybischen, algerischen und chinesischen Staatsangehörigen. An einer Medienkonferenz von AI erklärten US-Anwälte von Guantanamo-Häftlingen, die USA wollten den libyschen Asylbewerber trotz Foltergefahr zum dritten Mal und gegen den Willen des Betroffenen in sein Heimatland zurückschaffen. Sein Überleben hänge von einem sicheren Drittland wie der Schweiz ab.

Politischer Widerstand

Unterdessen fordern 19 National- und Ständeräte/-innen den Bundesrat in einem gemeinsamen öffentlichen Brief auf, alle Möglichkeiten zu prüfen, um diesen drei zu Unrecht festgehaltenen Personen die Aufnahme in der Schweiz zu ermöglichen und so ihrem Leid ein Ende zu setzen.

Update: 01.07.2010

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