Zugang zur Berufslehre für Sans Papiers

Sans Papiers im Jugendalter sollen in der Schweiz eine Lehre absolvieren können. Der Bundesrat hat im Rahmen der Umsetzung der Motion Luc Barthassat «Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre ermöglichen» das Vernehmlassungsverfahren über eine entsprechende Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 8. Juni 2012.

Gemäss dem neuen, vom Bundesrat vorgeschlagenen Artikel 30a in der VZAE sollen jugendliche Ausländerinnen und Ausländer ohne gesetzlichen Status die Möglichkeit erhalten, eine Berufslehre in der Schweiz zu absolvieren. Um für die Dauer ihrer Ausbildung eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, müssen die Jugendlichen während fünf Jahren ununterbrochen die obligatorische Schule besucht haben, gut integriert sein und die Rechtsordnung achten. Nach Abschluss der Ausbildung kann, wie bisher, eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, falls die Bedingungen des Härtefall-Artikels erfüllt sind.

Dokumentation

Studium bereits möglich, Berufslehre noch nicht

Mit diesem neuen Artikel wird die Ungleichbehandlung der Ausbildungsmöglichkeiten für Sans Papiers aufgehoben. Bis anhin war es ausländischen Jugendlichen ohne gesetzlichen Status beinahe problemlos möglich, das Gymnasium zu besuchen und anschliessend ein Studium zu absolvieren. Der Zugang zu einer Berufslehre gestaltete sich weitaus schwieriger, da es sich bei dieser Ausbildung um eine Erwerbstätigkeit handelt. Daher muss ein Vertag mit dem Arbeitsgeber abgeschlossen werden, was jedoch nur mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung erlaubt ist.

Gemäss eines Berichts der Städteinitiative lebten im Jahr 2004 ungefähr 10‘000 Jugendliche ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Davon absolvieren 300 bis 500 Jugendliche jährlich die obligatorische Schule. Durch die neue gesetzliche Regelung können schätzungsweise jährlich zwischen 200 und 400 jugendliche Sans Papiers ein Lehrverhältnis eingehen. Dies entspricht etwa 0.25-0.5% der 80‘000 abgeschlossenen Lehrverhältnissen insgesamt. 

Bundesrat verwies auf Härtefallklausel

Am 3. März 2010 hatte der Nationalrat anlässlich einer Sondersession zum Thema Migration drei Vorstösse verabschiedet, um die rechtliche Situation papierloser Jugendlicher in der Schweiz zu verbessern - dies insbesondere in den Bereichen Bildung und Gesundheit. Darunter auch die Motion von Luc Barthassat (CVP/GE), welche im Herbst darauf vom Ständerat mit 23 zu 20 Stimmen angenommen wurde.

Es handelt sich dabei um einen wichtigen Schritt, der sich unter anderem aus der Ratifizierung der UNO-Kinderrechtskonvention ergeben hat und von Schweizer NGOs seit längerem gefordert wurde. Die Kinderrechtskonvention (Art. 28) schreibt vor, dass die Vertragsstaaten allen Kindern Zugang zur Grundschule sowie zu «weiterführenden Schulen allgemein bildender und berufsbildender Art» ermöglichen. Dieser Forderung kommt die Schweiz bisher nicht nach, weil Kinder, deren Eltern nicht über einen geregelten Aufenthaltsstatus verfügen, keine Berufslehre antreten dürfen.

Der Bundesrat hatte die Motion ursprünglich zur Ablehnung empfohlen. Er vertrat dabei die Meinung, dass das geltende Recht bei Härtefällen genügend Spielraum lasse, in Einzelfällen eine Berufslehre zu ermöglichen. Aus diesem Grund bestehe auch keine Abweichung zur UNO-Kinderrechtskonvention. Diese Argumentation überzeugte allerdings die Mehrheit im Nationalrat nicht. Gegen die Empfehlung des Bundesrates nahmen die Nationalräte/-innen zwei Motionen von Luc Barthassat (CVP, GE) und Antonio Hodgers (Grüne, GE) mit 93:85, resp. 108:70 Stimmen an, welche unter anderem den Zugang für Sans-Papier-Kinder zur Berufsausbildung fordern. Eine allgemeiner formulierte Motion mit derselben Stossrichtung von Christian van Singer (Grüne, VD) wies die Grosse Kammer dagegen mit 72 gegen 101 Stimmen ab. Dieser hatte gefordert, dass jugendliche Sans Papiers, welche erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen haben, eine Niederlassungsbewilligung erhalten sollen.

Der Ständerat überwies die Motion Barthassat schliesslich am 14. September 2010 bei seiner zweiten Lesung, d.h. nachdem die Kommission mehrere Fragen nochmals abgeklärt hatte. Der Entscheid fiel in der Kleinen Kammer nach reger Diskussion knapp: 23 Ständeräte/-innen sagten Ja zu Motion, 20 waren dagegen. Die Motion Barthassat fordert die Gesetzesänderung ausschliesslich für Sans Papiers, welche die Schulzeit in der Schweiz verbracht haben. Die Motion von Antonio Hodgers (Grüne/GE). welche dasselbe in allgemeinerer Form forderte, lehnte der Rat mit 22 zu 16 Stimmen ab.

Lausanne will Sans-Papiers Lehre anbieten

Mitte Februar 2010 war der Stadtrat von Lausanne in der Sache vorgeprescht. Die Exekutive der Stadt hatte entschieden, dass künftig vier der insgesamt 150 Lehrstellen der Administration mit Kindern von Sans Papiers besetzt werden sollen. Jährlich endet gemäss Schätzungen der Stadt Lausanne für zwanzig Sans-Papier-Kinder, die in der Stadt die Schule besucht haben, im Alter von ca. 16 Jahren die Schulkarriere, ausser sie schaffen den Übertritt ins Gymnasium.
 
Auch im Bereich Gesundheitsvorsorge soll im übrigen gemäss einer Mehrheit des Nationalrates die Situation für Sans Papiers verbessert werden. Mit 99 gegen 82 Stimmen hat der Nationalrat ein Postulat von Bea Heim (SP, SO) überwiesen, welches vom Bundesrat die Prüfung von Massnahmen für einen verbesserten Zugang zur Gesundheitsversorgung von Sans Papiers fordert.

Dokumentation auf der Website der Parlamentsdienste

Medienberichte

Update: 05.03.2012

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