Härtefallpraxis kollidiert mit Kinderrechten
Schweiz. Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht SBAA
Familien, die ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz leben, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihren Aufenthalt mittels einer Härtefallbewilligung zu legalisieren. Für Härtefallbewilligungen gibt es gesetzliche Kriterien, welche den Kantonen bei der Anwendung im Einzelfall einen grossen Ermessensspielraum einräumen – einen Spielraum, der allerdings oft gegen die menschenrechtlich geschützten Interessen der Betroffenen genutzt wird.
Die Studie der «Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht» (SBAA) gibt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und zeigt anhand von acht sorgfältig dokumentierten Fallbeispielen auf, wie unterschiedlich die Anforderungskriterien für die Gutheissung eines Härtefalls interpretiert und angewandt werden und wie einzelne Kantone ihren Ermessensspielraum unter Missachtung der Kinderrechte nutzen. Besonders hart trifft es Familien von abgewiesenen Asylsuchenden, da ihnen von Gesetz wegen gegen einen negativen Härtefallentscheid des Kantons keine Beschwerdemöglichkeit eingeräumt wird. Sie sind damit im schlimmsten Fall der behördlichen Willkür schutzlos ausgesetzt.
Kinderrechte werden ignoriert
In allen Härtefallverfahren wird zudem systematisch gegen die Kinderrechtskonvention verstossen: Unter dem Vorwand, es handle sich um ein schriftliches Verfahren, werden die betroffenen Kinder grundsätzlich nicht angehört. Dieses Recht stünde ihnen aber gemäss Kinderrechtskonvention bei allen behördlichen Entscheiden, die wesentliche Folgen haben für ihre Lebensumstände, zu.
In ihrer Medienmitteilung vom 3. Nov. 2010 zieht die SBAA aus ihrer Studie folgendes Fazit:
«Obwohl gesetzlich festgehalten, wird die Situation der betroffenen Kinder kaum beachtet. In der Regel beurteilen die Behörden ausschliesslich die Situation der Eltern und lassen die Kinder bei der Beurteilung ausser Acht. Diese Praxis ist besonders stossend, wenn die betroffenen Kinder und Jugendlichen seit vielen Jahren in der Schweiz leben, eine Landessprache fliessend sprechen, hier die Schulen besuchen und bestens integriert sind. Eine Wegweisung steht in solchen Fällen im Widerspruch zu Garantien der UN-Kinderrechtskonvention.
Die SBAA fordert, dass Kinderrechte nicht weiter hinter migrationspolitische Interessen zurückgestellt werden. Die Garantien der UN-Kinderrechtskonvention gilt es konsequent anzuwenden, gerade auch bei Güterabwägungen in Härtefallverfahren. Generell muss bei Härtefallprüfungen von Familien die Situation der Kinder stärker gewichtet werden.»
Dokumentation
- Familien im Härtefallverfahren
Studie von Claudia Dubacher und Lena Reusser, Schweiz. Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (pdf, 26 S.) - Härtefallpraxis kollidiert mit Kinderrechten
Medienmitteilung der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht SBAA (pdf, 1 S.)
Update: 03.11.2010


