Gutachten zur Vereinbarkeit des Schweizerischen Rechts mit der Sozialcharta
Ein Gutachten von Kurt Pärli und Edgar Imhof gibt Aufschluss über die Frage, inwieweit das schweizerische Recht mit der Sozialcharta des Europarates (ESC) kompatibel ist. Die Autoren haben das Gutachten im Auftrag von AvenirSocial erarbeitet. Die Organisation zieht aus dem Gutachten einen interessanten politischen Schluss. Sie findet, dass eine Ratifizierungsvorlage für die revidierte Sozialcharta des Europarates bereits aufgrund der heutigen Rechtslage möglich wäre.
Ratifizierung rechtlich möglich
Mit einer minimal gestalteten Ratifizierungsvorlage, so das Fazit der Auftraggeber des Gutachtens, gehe die Schweiz keine zusätzlichen internationalen Verpflichtungen ein. Denn inhaltlich habe sie bereits sechs Kernartikeln der revidierten Sozialcharta zugestimmt - unter anderem als Folge der Ratifizierung des UNO-Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Mit einer entsprechenden Ratitizierungsvorlage könnte sie die Lücke im Bereich der Anerkennung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte auf europäischer Ebene auf die einfachste Art schliessen.
Mehrere Gründe sprechen für eine Ratifizierung
Für eine solche Vorlage sieht AvenirSocial aussenpolitische und innenpolitische Argumente. Aus innenpolitischer Sicht spricht demnach für die Ratifizierung, dass diese die bestehenden sozialen Errungenschaften sichern würde. Ein Sozialausbau wäre, so AvenirSocial, nicht zwingend, wodurch die Chancen für eine mehrheitsfähige Vorlage klar steigen.
Weitere wichtige Argumente zählt AvenirSocial mit Blick auf die Aussenpolitik auf. Mit einer Ratifizierung könnte die Schweiz ihre Glaubwürdigkeit im Bereich der Anerkennung der sozialen Menschenrechte auf europäischer Ebene wieder herstellen. Ausserdem würde die Schweiz mit der Ratifizierung der revidierten Sozialcharta die konsequente Gleichbehandlung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte mit den bürgerlichen Rechten vollziehen und damit endlich das Prinzip der Unteilbarkeit der Menschenrechte auch in der Praxis anerkennen. Darüber hinaus sei eine Ratifizierung ein Bekenntnis zur Integration in die europäische Wertegemeinschaft, schreibt AvenirSozial in ihrer Zusammenfassung weiter.
Bereits erfüllte Verpflichtungen
Das Gutachten zeigt unter anderem auf, dass die Schweiz vier Kernartikel des Abkommens bereits erfüllt, nämlich das Vereinigungsrecht (Art. 5), das Recht auf Kollektivverhandlungen (Artikel 6), das Recht der Familie auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz (Artikel 16) sowie das Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Artikel 20). Weitere 12 Nicht-Kernartikel erfüllt die Schweiz zusätzlich. Für eine Ratifizierung müsste die Schweiz insgesamt sechs Kernartikel und 10 Nicht-Kernartikel erfüllen. Das Gutachten zeigt weiter auf, dass die Schweiz bei den Artikeln 1 (Recht auf Arbeit) und 13 (Recht auf Fürsorge) lediglich kleinere Lücken aufweist. Es handelt sich dabei um Regelungen, welche die Schweiz bereits durch die 1992 erfolgte Ratifizierung von UNO-Pakt I und von den entsprechenden Übereinkommen der ILO eigentlich einführen müsste.
- Die Vereinbarkeit des schweizerischen Rechts mit der Europäischen Sozialcharta (ESC) und mit der revidierten Europäischen Sozialcharta
Gutachten von Prof. Dr. iur. Kurt Pärli und Dr. iur. Edgar Imhof (pdf, 153 S.) - Zusammenfassung des Gutachtens
Zusammengestellt von AvenirSocial (pdf, 2 S.)
Weiterführende Informationen
- Ratifizierung der europäischen Sozialcharta gescheitert
Dokumentation im Themendossier Sozialrechte auf humanrights.ch - Themendossier Sozialrechte auf humanrights.ch
Update: 13.10.2008


