Bundesrat muss Bericht zur Sozialcharta erarbeiten

Der Ständerat hat am 8. März 2010 dem Bundesrat den Auftrag erteilt, eine Ratifizierung der revidierten Sozialcharta des Europarates zu prüfen. Die Kleine Kammer hat ein entsprechendes Postulat von Anne Seydoux (CVP/JU) ohne Gegenstimme gutgeheissen. Dieses Votum sorgt dafür, dass ein erster Schritt für die Versachlichung der seit den 1990er Jahren blockierten Diskussion getan ist. Der Bundesrat muss nun bis Ende 2010 der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates (APK-SR) einen Bericht zur Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der Schweizerischen Rechtsordnung vorlegen.

CVP-Postulat

Die Europäische Sozialcharta ist von der Schweiz bis heute nicht ratifiziert worden. Im Januar 2010 konnte die Kampagne «Pro Sozialcharta» einen ersten Erfolg vermelden: Die APK-SR hatte an ihrer Sitzung vom 12. Januar 2010 beschlossen, ein CVP-Postulat zu unterstützen, welches fordert, dass der Bundesrat die vom Parlament letztmals in den 1990er Jahren abgelehnte Ratifzierung wieder auf die Tagesordnung setzt. Mit 9 gegen 2 Stimmen stimmte die Kommission laut APK-Präsident Eugen David (CVP/SG) dem Postulat von Anne Seydoux (CVP/JU) zu, das vom Bundesrat eine entsprechende Botschaft fordert. Laut David steht einer Ratifizierung nichts im Weg, weil die Schweiz bereits zwei Drittel der in der Charta festgeschriebenen Sozial-Standards erfülle.

Pro Sozialcharta

AvenirSocial, der Berufsverband der Professionellen der Sozialen Arbeit, tritt als politischer Akteur auf und macht Lobbyarbeit. Engagierte Mitglieder haben im Jahre 2008 die Kampagne «Pro Sozialcharta» zur Ratifizierung der revidierten Europäischen Sozialcharta lanciert. Die Kampagne «Pro Sozialcharta» des Berufsverbandes AvenirSocial will mit der Unterstützung von Persönlichkeiten und Organisationen die Ratifizierung der revidierten Europäischen Sozialcharta im Parlament erreichen.

Die Sozialrechte in der Schweiz zu stärken ist dringender denn je, wollen wir nicht riskieren, dass der heutige Standard der neoliberalen Krise zum Opfer fällt. Um dem Anliegen Nachdruck zu verleihen, ist ein Unterstützungskomitee gegründet und eine Petition auf den 10. Dez. 2010 hin lanciert worden. Mittlerweile wird die Kampagne von zahlreichen Persönlichkeiten und über 40 Organisationen unterstützt.

Gutachten kommt zu positivem Schluss

Das im Jahre 2008 aus juristischer Sicht erstellte Gutachten von Hr. Prof. Dr. iur. Kurt Pärli und Hr. Dr. Edgar Imhof ist zum Schluss gekommen, dass eine Ratifizierung der revidierten Europäischen Sozialcharta des Europarates bereits aufgrund der heutigen Rechtslage möglich sei. Die Schweiz ratifizierte 1974 die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Diese beinhaltet die bürgerlich-politischen Rechte. Das auch von der Schweiz anerkannte Prinzip der Unteilbarkeit der Menschenrechte bedingt eine Gleichstellung aller Menschenrechte und erfordert somit die Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta, um auch die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in der Schweiz zu garantieren.

Vorsitz der Schweiz im Ministerkomitee des Europarates

Die Schweiz übernimmt am 18. Nov.09 bis Mitte Mai 2010 den Vorsitz des Ministerkomitees im Europarat, was ihr eine erhöhte internationale Aufmerksamkeit bescheren wird. Das Abseitsstehen in Bezug auf die Europäische Sozialcharta wird von Europa kritisch betrachtet werden. Der Generalsekretär des Europarates, Terry Davis, äusserte sich bereits beim vorbereitenden Treffen zum Vorsitz der Schweiz in diese Richtung. Auf europäischer Ebene werden in Kürze Russland, Serbien und Montenegro die revidierte Europäische Sozialcharta ratifizieren. Dies bedeutet, dass die Schweiz nebst Liechtenstein, San Marino und Monaco unter den letzten 4 der 47 dem Europarat angehörenden Staaten figuriert, die die Unteilbarkeit der Menschenrechte auf europäischer Ebene nicht anerkennt.

Bisherige Ratifizierungsversuche

Nachdem 1984/87 das Parlament die Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta (ESC) abgelehnt hatte, verschwand das Thema für einige Jahre von der politischen Agenda, bis die sozialdemokratische Fraktion unter Federführung von Nationalrat Paul Rechsteiner 1991 eine parlamentarische Initiative einreichte, welche vom Bundesrat die Ausarbeitung eines Beschlusses zur Ratifizierung forderte. Die Nationalratskommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-NR) wurde beauftragt, einen Bericht über die Auswirkungen einer Ratifizierung der ESC auf das Schweizerische Landesrecht zu verfassen. 1996 wurde die Vorlage im Nationalrat debattiert, jedoch an die Kommission zurückgewiesen. Die nächsten Jahre brachten u.a. aufgrund der Revision der neuen schweizerischen Bundesverfassung sowie des Inkrafttretens der revidierten Europäischen Sozialcharta, Veränderungen mit sich, die einen aktualisierten Bericht erforderlich machten, der mit Verzögerungen von der Verwaltung erstellt wurde. Da der Bericht auch inhaltlich viele Fragen ungeklärt liess, hätte es die Kommissionsmehrheit in der Folge als notwendig erachtet, eine externe Expertise anzufordern, um die Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit dem schweizerischen Recht abzuklären. Dazu kam es aber nicht mehr, da 2004 der Antrag auf Fristverlängerung abgelehnt wurde und die parlamentarische Initiative ohne erneute inhaltliche Debatte der Thematik abgeschrieben wurde.

Sozialpolitischer Stillstand?

Seit der Abschreibung der parlamentarischen Initiative zur Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta (2004) ist das Thema von der politischen Agenda verschwunden. Für den Bundesrat gehört die revidierte ESC zu den «Übereinkommen, die unser Land nicht zu ratifizieren beabsichtigt». An der Ratifikation der ESC von 1961 sowie der beiden Zusatzprotokolle von 1988 und 1995 sei die Schweiz zwar interessiert, sie gestalte sich jedoch aktuell problematisch. Aktuelle sozialpolitische Diskussionen drehen sich vielmehr um das Defizit im Staatsetat, dass die Erhaltung unseres Sozialsystems verursacht – erstaunlicherweise vermag unser Staatshaushalt jedoch problemlos private Grossunternehmen mit Milliardenunterstützungen aus der Bredouille zu ziehen. An der Tagesordnung sind ausschweifende Debatten über Sozialhilfemissbrauch, die diese eigentümliche Konnotation haben, dass es sich nicht mehr um ein Recht auf Existenzsicherung sondern vielmehr um ein Almosen des Staates handelt. Solange die Debatten um Sozialrechte so symbolisch aufgeladen sind, wie es sich bei der parlamentarischen Initiative der SP gezeigt hat, wird eine sachliche Diskussion nicht möglich sein. Dafür müssten erst die vorherrschenden Stereotypen aufgebrochen und diffuse Ängste vor einem Ausbau des Sozialstaats abgebaut werden.

Langer Atem ist nötig

Der Neuanlauf zur Ratifizierung ist ein langwieriger Prozess, der je nach politischer Lage über Jahre dauern kann. Gegenwärtig vertritt eine Mehrheit der Vereinigten Bundesversammlung eine ablehnende Haltung gegenüber den Sozialrechten im Allgemeinen und der revidierten Europäischen Sozialcharta im Speziellen. Mittelfristige Prognosen sind aufgrund der eingetretenen ökonomischen und der anstehenden Wertekrise kaum möglich. Das Anliegen ist derzeit in der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates (APK-SR) traktandiert und möglicherweise wird der Bundesrat mit einer Kommissionsmotion beauftragt, einen Beschluss zu Handen des Ständerats zu erarbeiten. Dieser Beschluss benötigt sowohl im Stände- und Nationalrat eine Mehrheit, der dann wiederum den Auftrag an den Bundesrat zum Unterschreiben und Ratifizieren der revidierten Europäischen Sozialcharta erteilt.

Unterstützung durch die Internationale Juristenkommission

Die Schweizer Sektion der Internationalen Juristenkommission (ICJ-CH) hat an ihrer Jahrestagung in Bern das Thema Sozialrechte behandelt. Die anlässlich der Generalversammlung verfasste Resolution zu Handen des Bundesrates, fordert nebst der Ratifikation der Europäischen Sozialcharta eine parlamentarische Gesamtdiskussion zu den Sozialrechten. Die Antwort des Herrn Bundesrates Couchepin ist diplomatisch zurückhaltend, indem er sagt: «Was schliesslich die Sozialcharta betrifft, gilt es an die Abschreibung der parlamentarischen lnitiative, die deren Ratifizierung verlangte, durch den Nationalrat im Jahr 2004 zu erinnern. Wenn im heutigen Zeitpunkt die Wiederaufnahme dieses Dossiers gewünscht wird, müsste man sich vergewissern, dass sich die Haltung des Parlamentes seither grundsätzlich geändert hat. Eine Einschätzung ist im derzeitigen Stadium nicht möglich.»

 

 

Update: 11.03.2010

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