Frauen weiterhin nicht gleichgestellt

Auch wenn sich die Situation der Frauen in der Schweiz in den letzten dreissig Jahren in vielen Bereichen verbessert hat, ist das in der Bundesverfassung verankerte Recht auf Gleichstellung von Frau und Mann immer noch nicht verwirklicht. Das ist die Bilanz der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen (EFK), die am 30. November 2006 ihr 30-jähriges Bestehen begeht. Die Situation der Frauen in der Schweiz wurde hauptsächlich in rechtlicher Hinsicht verbessert. Allerdings zog die rechtliche Verankerung auch ein gewisses gesellschaftliches Umdenken nach sich: 1976 brauchten Frauen in der Schweiz noch die Erlaubnis ihres Ehemannes, um berufstätig zu sein. 

Positive Schritte  

Meilensteine auf dem Weg zur Gleichstellung waren unter anderem Errungenschaften wie das neue Sexualstrafrecht von 1992, das Gleichstellungsgesetz von 1996, die Ratifizierung der UNO-Frauenrechtskonvention 1997 oder die Offizialisierung von Gewaltdelikten in Ehe und Partnerschaft 2004.

Probleme bei der Umsetzung 

Am meisten Schwierigkeiten macht die praktische Umsetzung der Gleichstellung im Erwerbsleben. Besonders die Vereinbarung von Beruf und Familie sind in der Schweiz immer noch schwierig. Die EFK bemängelt vorallem die Mehrfachbelastung von Frauen, ihre geringeren Löhne und ihre Untervertretung in Führungspositionen und bei Entscheidprozessen. Die Gewalt gegen Frau muss ebenfalls effizienter bekämpft werden, um die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann zu erreichen, sagt die Kommission. Ein weiteres Ziel, auf das die EFK hinarbeitet ist die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls der UNO-Frauenrechtskonvention, wodurch die Rechte der Frauen besser geschützt werden könnten. Die Frage der Unterzeichnung befindet sich im Moment im Vernehmlassungsprozess.

Weiterführende Informationen

Update: 07.12.2006

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