Konvention des Europarates gegen Menschenhandel in Kraft

Am 1. Februar 2008 ist die Konvention gegen Menschenhandel des Europarates in Kraft getreten. Eine Schweizer Koalition von 25 Organisationen ruft aus diesem Anlass die Behörden dazu auf, die Konvention zu unterzeichnen und ratifizieren. Die Konvention wurde bisher von 24 Staaten unterzeichnet und von 14 ratizifiert. Dazu gehören Zypern, Frankreich, Norwegen, Malta, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Österreich, Bulgarien, Kroatien, Dänemark, Georgien, Moldawien, Rumänien und die Slowakei.

Auf Humanrights.ch finden Sie verschiedene Informationen zur Europaratskonvention gegen Menschenhandel. Die Konvention ist im Mai 2005 vom Europarat verabschiedet worden. Die Schweiz hatte sich bei der Ausarbeitung der Konvention stark engagiert. Bis heute weigert sich der Bundesrat jedoch die Konvention zu unterzeichnen, bzw. zu ratifizieren.

Folgende Aufstellung soll Ihnen die Übersicht über die Informationen zu Instrumenten gegen den Menschenhandel auf Humanrights.ch erleichtern:

Im Übrigen gibt es auch auf der Website von Amnesty International Schweiz ein Dossier zu Menschenhandel.

 

Update: 11.02.2008

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