10 Jahre Kinderrechtskonvention in der Schweiz - eine Zwischenbilanz

Die UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) wurde von der Schweiz vor 10 Jahren ratifiziert. Zu diesem Anlass kamen in Bern verschiedene Akteure der Kinderpolitik zusammen, um eine Bilanz über die bisherige Umsetzung der Konvention zu ziehen. Sie kamen zu dem Schluss, dass sich die rechtliche Situation und die Lebensbedingungen der Kinder in den letzten 10 Jahren in der Schweiz verbessert haben. Zitiert werden hier das neue Scheidungsrecht, bei dem Kinder angehört werden sollen, die Strafbarkeit von Kinderpornographie, der Mutterschaftsurlaub und die Vereinheitlichung der Kinderzulagen. 

Michael Marugg von pro juventute stellt jedoch fest, dass nur 10% der betroffenen Kinder bei Scheidungen tatsächlich angehört werden und die meisten von ihnen mit der Anhörung unzufrieden sind. Er ist ebenfalls der Ansicht, dass die Einführung des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs von 3 Monaten und die Vereinheitlichung der Kinderzulagen zwar zu einer verbesserten Lage der Kinder führen, und dies auch im Sinne der KRK ist, diese Veränderungen aber nicht aufgrund der KRK gemacht wurden. 

Kinderrechte wenig bekannt

In einer Umfrage von Terre des hommes wird deutlich, dass mehr als 20% der Kinder und Erwachsenen in der Schweiz nicht wissen, dass Kinder Rechte haben. Insbesondere unbekannt sind die Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit und auf Information zu Sachverhalten, die sie betreffen. Die meisten Menschen in der Schweiz glauben, Kinderrechte sind ein Problem in Entwicklungsländern und haben nichts mit dem Leben in der Schweiz zu tun. Muriel Langenberger, Leiterin der Programme Schweiz bei Terre des hommes meint dazu, dass die Rechte der Kinder bekannter gemacht werden müssten: «Indem die Kinder ihre Rechte kennen, respektieren sie die Rechte anderer und werden Akteure dieser Gesellschaft». Die in den letzten Jahren entstandenen Kinderbüros in einigen Städten nehmen sich diesen Anliegen an und bieten Kindern vorallem Informations- und Aktionsmöglichkeiten in politischen Bereichen. 

Kinderrechte im Asylbereich

Im Asylbereich werden Kinderrechte nur minimalst beachtet, wenn überhaupt. In den meisten Fällen werden Kinder und Jugendliche im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt, die Befragungen verlaufen gleich, Jugendliche ab 15 Jahren können in Beugehaft genommen werden und sie werden nicht getrennt von Erwachsenen inhaftiert. Kinder erhalten nicht automatisch einen Vormundschaft und sind deshalb häufig auf sich allein gestellt. Sie müssen selbst sehen, wie sie z.B. ein Gesuch auf Nothilfe stellen. Auch wird ihnen der Zugang zu Ausbildung und Lehren verwehrt.  

Koordinationsstelle fehlt

In der Schweiz gibt es keine Koordinationsstelle, die die Umsetzung der KRK interkantonal überwacht. Auch fehlt ein Aktionsplan, wie er in der Schlusserklärung des New Yorker Weltkindergipfels von allen Unterzeichnerstaaten gefordert wird. Das Netzwerk «Kinderrechte Schweiz» fordert den Bundesrat auf, diese Priorität endlich zu setzen.

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Update: 27.03.2007

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