Rechtsstreit um Genfer Lehrer

In einem Rechtsstreit zwischen dem Genfer Staatsrat und einem ehemaligen Lehrer, der in einem Zeitungsartikel die Bestrafung von Ehebruch durch Steinigung verteidigt hatte, hat die Rekurskommission dem muslimischen Kläger Recht gegeben.

Hani Ramadan hatte im Herbst 2002 in der französischen Zeitung «Le Monde» die Steinigung bei Ehebruch als göttliches Gesetz bezeichnet. Er hatte damit das Steinigungsurteil an einer nigerianischen Frau, das damals weltweit für aufsehen sorgte, gerechtfertigt. Ramadan war zu dieser Zeit als Lehrer in einer öffentlichen Genfer Schule angestellt. Sein Arbeitgeber, der Kanton Genf, entliess ihn wenige Monate nach Erscheinen des Artikels. Mit seiner öffentlichen Stellungnahme habe er die von einem Beamten geschuldete Treuepflicht und Pflicht zur Zurückhaltung verletzt, war die Begründung.

Nach dem Urteil zu Gunsten des Klägers will die Regierung jedoch nicht nachgeben und Ramadan unter keinen Umständen wieder anstellen. Staatsratspräsidentin Brunschwig Graf sagte gegenüber der NZZ, in Genf gebe es zahlreiche Schüler und Eltern aus islamischen Ländern. «Was würden wir für ein Signal geben, wenn ein Hani Ramadan mit seinen Ansichten wieder Unterricht erteilen dürfte?» Ramadan habe sich mit seinen Äusserungen in Widerspruch zu der bei uns geltenden Rechtsordnung gestellt, er sei deshalb untragbar geworden.

Update: 13.03.2007

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