Sterilisationsgesetz verabschiedet - keine Entschädigungen für Opfer
Unter dem Titel Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen
behandelten die Räte in der Wintersession 2004 zwei Vorlagen.
Einerseits den Entwurf für ein Bundesgesetz über Voraussetzungen und
Verfahren bei Sterilisationen (Sterilisationsgesetz), andererseits den
Entwurf für ein Bundesgesetz über die Entschädigung der Opfer von
Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen. Diese Vorlage, welche auf
eine parlamentarische Initiative von Margrit von Felten (GPS) aus
dem Jahre 1999 zurückgeht, sah ursprünglich vor, Personen, die gegen
ihren Willen sterilisiert wurden, eine angemessene Entschädigung zu
bezahlen.
Während das Sterilisationsgesetz in beiden Räten
unbestritten war und in der Schlussabstimmung einstimmig (mit 185 bzw.
41 Stimmen) angenommen wurde, lehnte es der Nationalrat im
Differenzbereinigungsverfahren mit 103 zu 66 Stimmen ab, erneut auf das
Bundesgesetz über die Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisationen
einzutreten. Die grosse Kammer folgte damit seiner Kommission sowie dem
Ständerat, welcher in der Sommersession 2004 ebenfalls nicht auf das
Geschäft eingetreten war. Eine starke Kommissionsminderheit wollte
dagegen an den ursprünglichen Beschlüssen des Nationalrats festhalten.
Dieser hatte in der Frühlingssession 2004 beschlossen, den Opfern von
Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen eine Genugtuungssumme von
5’000 Franken auszuzahlen. Der Bundesrat wandte sich gegen diese
Regelung und vertrat die Meinung, dass die Vorlage einen gefährlichen
Präzedenzfall schaffen würde, aus dem weitere nachträgliche
Entschädigungsansprüche abgeleitet werden könnten. Der Bund sei zudem
nicht für solche Menschenrechtsverletzungen verantwortlich; diese seien
von den Kantonen zu verantworten. Mit dem Nichteintretensentscheid des
Nationalrates ist das Entschädigungsgesetz definitiv vom Tisch.
- Wortlaut der parlamentarischen Initiative von Felten
- Zusammenfassung der parlamentarischen Verhandlungen (Parlamentsdienste)
- Bundesgesetz über Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen (Sterilisationsgesetz) vom 17. Dezember 2004 (pdf, 4 S.)
Weitere Informationen:
Update: 20.12.2004


