Sterilisationsgesetz verabschiedet - keine Entschädigungen für Opfer

Unter dem Titel Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen behandelten die Räte in der Wintersession 2004 zwei Vorlagen. Einerseits den Entwurf für ein Bundesgesetz über Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen (Sterilisationsgesetz), andererseits den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen. Diese Vorlage, welche auf eine parlamentarische Initiative von Margrit von  Felten (GPS) aus dem Jahre 1999 zurückgeht, sah ursprünglich vor, Personen, die gegen ihren Willen sterilisiert wurden, eine angemessene Entschädigung zu bezahlen.
Während das Sterilisationsgesetz in beiden Räten unbestritten war und in der Schlussabstimmung einstimmig (mit 185 bzw. 41 Stimmen) angenommen wurde, lehnte es der Nationalrat im Differenzbereinigungsverfahren mit 103 zu 66 Stimmen ab, erneut auf das Bundesgesetz über die Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisationen einzutreten. Die grosse Kammer folgte damit seiner Kommission sowie dem Ständerat, welcher in der Sommersession 2004 ebenfalls nicht auf das Geschäft eingetreten war. Eine starke Kommissionsminderheit wollte dagegen an den ursprünglichen Beschlüssen des Nationalrats festhalten. Dieser hatte in der Frühlingssession 2004 beschlossen, den Opfern von Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen eine Genugtuungssumme von 5’000 Franken auszuzahlen. Der Bundesrat wandte sich gegen diese Regelung und vertrat die Meinung, dass die Vorlage einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen würde, aus dem weitere nachträgliche Entschädigungsansprüche abgeleitet werden könnten. Der Bund sei zudem nicht für solche Menschenrechtsverletzungen verantwortlich; diese seien von den Kantonen zu verantworten. Mit dem Nichteintretensentscheid des Nationalrates ist das Entschädigungsgesetz definitiv vom Tisch.

Weitere Informationen:

Update: 20.12.2004

© humanrights.ch / MERS - Hallerstr. 23 - CH-3012 Bern - Tel. +41 31 302 01 61