Gesetzesprojekte zur inneren Sicherheit
«Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (Bwis) soll in zwei Etappen mit drei Vorlagen revidiert werden. Die erste Vorlage betrifft den Hooliganismus im Sport. Mit einer zweiten Vorlage soll eine zusätzliche Bestimmung zur Bekämpfung des Rassismus eingeführt werden: das Verbot von rassistischen Emblemen, zum Beispiel des Hakenkreuzes. Der Tatbestand gegen rassendiskriminierende Vereinigungen soll aus der Vorlage gestrichen werden, da er nicht mehrheitsfähig ist. In einer zweiten Etappe sollen die Mittel zur Abwehr von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, Spionage oder Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen gestärkt werden. Insbesondere soll der präventive Staatsschutz gegen mutmassliche Terrororganisationen verbessert werden. Dabei handle es sich um ein sehr delikates Dossier, sagte Blocher. Das Sicherheitsbedürfnis und die persönliche Freiheit der Bürger müssten sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.» (sda)
Update: 23.12.2004


