Anti-Terrorabkommen mit USA (SR 2/07)

Als Zweitrat hat der Ständerat in der Sommersession einstimmig (bei sechs Enthaltungen) dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Terrorismus und der Finanzierung des Terrorismus zugestimmt. Ziel des Abkommens ist es, die Zusammenarbeit der schweizerischen und US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen Terroranschläge zu erleichtern. Der Vertrag ersetzt ein nach dem 11. September 2001 mit Vertretern der US-Regierung abgeschlossenes „Operative Working Arrangement“ (OWA), das seit dem 4. September 2002 in Kraft ist. Das Folgeabkommen, so die Botschaft des Bundesrates „bezweckt die Schaffung gemeinsamer Ermittlungsgruppen zur Beschaffung und zum Austausch von Informationen im Kampf gegen den Terrorismus und dessen Finanzierung. Die Polizeizusammenarbeit beschränkt sich auf hängige Ermittlungs- und/oder Strafverfahren in den beiden Ländern und richtet sich nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht. Sie ergänzt die Kooperation im Rechtshilfebereich, die auch weiterhin durch den Staatsvertrag vom 25. Mai 1973 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen (SR 0.351.933.6) geregelt wird.“

Der Nationalrat hat dem Abkommen mit 119 gegen 62 Stimmen zugestimmt. Die Gegner äusserten während der Beratungen in der Frühlingssession 07 vor allem ihr grundsätzliches Misstrauen gegenüber der USA als Vertragspartner. 

Update: 03.07.2007

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