Lob und Tadel vom Europarats-Gremium ECRI
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) attestiert der Schweiz Fortschritte in der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Sie kritisiert gleichzeitig Lücken im Rassismus-Strafgesetz sowie eine zunehmende Polarisierung im politischen Diskurs. ECRIs Hauptkritik gilt den Verunglimpfungen von Zugewanderten und religiösen Minderheiten sowie dem ungenügenden Diskriminierungsschutz. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) teilt derweil mit, dass sie diese Einschätzung teile und Ende 2009 eine Studie und Empfehlungen zum Ausbau des rechtlichen Schutzes publizieren werde.
Fortschritte
Die ECRI begrüsst, dass die Schweiz seit dem letzten Bericht aus dem Jahre 2004 die Ausländerintegration auf eine breitere gesetzliche Basis gestellt und konkretisiert hat. Die Wirkung von Integrationsvereinbarungen stellt die Kommission allerdings in Frage. Als positive Entwicklung nennt die Kommission zudem das Rekursrecht im Einbürgerungsverfahren, Bemühungen zugunsten von Immigrantenkindern in der Schule, das Forschungsprogramm über Rechtsextremismus, Vorbeugungsmassnahmen gegen rassistisch gefärbte Übergriffe durch die Polizei sowie die Bemühungen im Bereich Überwachung von rassistischen Vorfällen. Letztere werden unter anderem von Humanrights.ch/MERS forciert, mit dem Projekt Netzwerk der Beratungsstellen im Bereich Rassismus. Eine Fortführung und Intensivierung der Überwachung hält die ECRI im übrigen für notwendig.
Mängel
Ihre zentrale Kritik richtet die ECRI auf den Umstand, dass die Schweiz kein Gesetz kennt, welches die rassistische Diskriminierung umfassend, also auch im nichtstaatlichen Bereich, verbietet. Probleme ortet die Kommission auf dem Arbeits-, dem Wohnungs- und dem Dienstleistungsmarkt zum Nachteil von Personen aus dem Balkan, der Türkei und Afrika sowie von Muslimen. Konkret beanstandet die Kommission des weiteren den härteren Ton der politischen Diskussion. Programm und Propaganda der SVP würden von allen Experten der Rassismusbekämpfung als xenophob und rassistisch beschrieben. Die Kommission spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, dass die Behörden, den Kampf gegen Rassismus im öffentlichen Diskurs verstärken und die entsprechende Strafnorm strikter anwenden und erweitern. Als Verbesserungsmassnahme schlägt die ECRI die Sensibilisierung von Polizei, Strafvollzugsbehörden, Anwälten und Richtern vor.
Dokumentation
- ECRI-Bericht über die Schweiz
Bericht in deutscher Sprache vom 15. September 2009 (pdf, 61 S.) - Der vierte Bericht über die Schweiz der ECRI
Zusammenfassung bereit gestellt durch die Fachstelle für Rassismusbekämpfung - Die Europäische Kommission gegen Rassismus ECRI kritisiert Verunglimpfungen und mahnt besseren gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung an
Medienmitteilung der EKR vom 15. September 2009 - Europäische Kommission gegen Rassismus ECRI
Portrait auf humanrights.ch
Weitere Informationen
- Rassismus: Brennpunkt Schweiz
Themendossier Rassismus auf humanrights.ch - Fehlendes Gleichbehandlungsgesetz in der Schweiz
Themendossier Diskriminierungsverbot auf humanrights.ch - Online Beratungshandbuch und juristischer Ratgeber
Informationen aus dem Projekt von Humanrights.ch
Update: 15.09.2009


