Administrative Versorgung: Die Entschuldigung ist erfolgt

Am 10. September 2010 haben sich Behördenvertreter/innen in Hindelbank offiziell bei den Opfern Administrativer Versorgung für frühere Behördenentscheide entschuldigt. Eine Gruppe ehemaliger administrativ versorgter Frauen hatte den als «moralische Wiedergutmachung» organisierten Anlass in Hindelbank angeregt. Als Jugendliche waren sie unter Missachtung ihres Rechts auf ein faires Verfahren ohne Gerichtsentscheid und ohne die Möglichkeit einer Anhörung zur Erziehung in eine Strafanstalt eingesperrt worden.

Wichtige öffentliche Entschuldigung

«Ihnen wurde viel Leid angetan. Ihre Jugend können wir Ihnen nicht zurückgeben», sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf zu den rund zwei Dutzend Betroffenen im Schlosssaal der Strafanstalt Hindelbank. «Wir sind weder Richter noch Historiker. Es geht uns um den Respekt Ihnen gegenüber, um moralische Wiedergutmachung.» Entschuldigungen würden meist im privaten Umfeld ausgesprochen, aber manchmal sei eine öffentliche Entschuldigung wichtig, fuhr Widmer-Schlumpf fort. «Im Bewusstsein, dass Vergangenes nicht ungeschehen gemacht werden kann, möchte ich Sie um Entschuldigung bitten dafür, dass Sie ohne richterliches Urteil in Strafanstalten gebracht, weggesperrt worden sind, ohne eine Straftat begangen zu haben.» Neben Widmer-Schlumpf formulierten Hans-Jürg Käser als Vertreter der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) sowie Hans Hollenstein, Vizepräsident der Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) eine offizielle Entschuldigung.

Hintergrund: Das Unrecht wird öffentlich

Bis 1981 sind Menschen, die durch ein nicht-konformes Verhalten auffielen, von den Behörden äusserst unangemessen behandelt worden. Betroffen waren unter anderen sogenannt «schwer erziehbare» Jugendliche, welche ohne Anklage und Gerichtsverfahren auf Weisung der Vormundschaftsbehörden in Form einer gerichtlich nicht anfechtbaren Massnahme bis zur Volljährigkeit in Strafvollzugsanstalten «versorgt» wurden. Wie viele Minderjährige von dieser Massnahme in der Schweiz bis 1981 betroffen waren, weiss niemand so genau, da viele Akten vernichtet wurden. Doch es waren mit Sicherheit viele Tausende. Jahre später meldeten sich einige Betroffene in der Öffentlichkeit und forderten moralische Wiedergutmachung, das heisst wenigstens eine Entschuldigung seitens der Behörden.

Die Opfer tragen noch heute die Last der damaligen Fehlentscheide und hoffen, dass ihnen jemand ihre Würde zurück gibt – auch wenn ihr Fall juristisch verjährt ist. Dies zeigt auf eindrückliche Weise ein Artikel des Beobachters über eine Frau, die als 17-Jährige und im fünften Monat schwanger von der Zürcher Vormundschaftsbehörde ins Frauengefängnis Hindelbank eingewiesen worden war. Diesen Entscheid fassten Beamte damals ohne die junge Frau selber anzuhören. Die Minderjährige hatte keine Straftat begangen, konnte sich aber anders als ein Krimineller nicht einmal vor einem Gericht rechtfertigen.

Als sie in den Medien gelesen habe, dass auch heute noch Leute verurteilt werden, ohne angehört worden zu sein, habe sie sich entschlossen, ihr Schicksal breiter an die Öffentlichkeit zu tragen, zitiert der Beobachter Ursula Müller-Biondi. «Es gibt noch viele Amtsgeschädigte wie mich. Ihnen will ich Mut machen, über das Unrecht zu sprechen». Der Beobachter hatte im März 2008 in diesem Zusammenhang Personen, die ein ähnliches Schicksal durchlebt haben, aufgerufen, sich zu melden. Die Zeitschrift will sich demnach für eine moralische Wiedergutmachung einsetzen. Dies ist begrüssenswert, denn bisher gibt es in der Schweiz leider keine Organisation, die systematische Abklärungen zur Frage der Rehabilitierung und Wiedergutmachung tätigt. Wie die Erfahrung von Humanrights.ch zeigt (etwa in Gesprächen mit Personen, die von Zwangssterilisationen betroffen sind), ist der Kampf um Gerechtigkeit für die Opfer von Behördenwillkür meist äusserst aufreibend und frustrierend, weil sich niemand für zuständig hält.

Derweil stellt Ursula Müller-Biondi klar, sie verspüre heute keinen Hass mehr auf ihre Peiniger. Sie wolle auch keine finanzielle Wiedergutmachung. Nur eines: «Die Behörden sollten sich für das Leid entschuldigen, das ihre damaligen Beamten mir und allen andern Administrativversorgten zugefügt haben.» 

Wer trägt die Verantwortung?

In einem zweiten Artikel hat der «Beobachter» drei betroffene Frauen zurück in die Strafanstalt Hindelbank begleitet. Die Reportage zeigt eindrücklich, dass die Amtsinhaber von früher und jene von heute zwar einiges Verständnis für das begangene Unrecht aufbringen, dass sie sich aber nicht direkt verantwortlich fühlen und sich deshalb auch der Forderung nach einer Entschuldigung entziehen. Auch der Gang nach Bern hat sich für die Betroffenen bisher nicht gelohnt, wie ein weiterer Artikel des Beobachter zeigt. Vertreter des Bundesamts für Justiz sagten bei einem Treffen mit Betroffenen, man sei der Meinung, dass nicht der Bund, sondern die Kantone in der Verantwortung stünden, da diese die administrative Versorgung vollzogen haben.

Hoffnungszeichen aus dem Kanton Bern

Im November 2009 hat laut einem Bericht der Zeitung «Der Bund» der kantonalbernische Justizdirektor Christoph Neuhaus (SVP) die Bereitschaft bekundet, das Anliegen einer moralischen Rehabilitierung zu prüfen - allenfalls in Koordination mit anderen Kantonen. Man darf gespannt sein, was daraus wird. Die Betroffenen verlangen primär eine offizielle Entschuldigung für das erlittene Unrecht.

Selbstorganisation von Betroffenen

Betroffene der Behördenwillkür haben sich organisiert mit dem Ziel, auf politischem Weg die angestrebte moralische Wiedergutmachung erlangen.

Gemäss Angaben der Initiantin Müller-Biondi liegen erste Ergebnisse vor, die sich durch die Selbstorganisation der Betroffenen ergeben haben. Sie geht in einem Mail zuhanden Humanrights.ch/MERS der Frage nach, wer die Administrativ-Versorgten sind. Dabei zeigt sie auf, wie diese (abgesehen von der Gemeinsamkeit, dass sie Opfer einer unverhältnismässigen Strafe durch die Einweisung in eine Strafanstalt wurden) genauer umschrieben werden können.

Laut den Darlegungen von Müller-Biondi gab es verschiedene Kategorien von Administrativ-Versorgten: Zum einen seien Frauen, die von den Behörden als arbeitsscheu oder liederlich beurteilt wurden, durch diese nach kantonalem öffentlichem Recht ohne gerichtliche Prüfung in Hindelbank eingewiesen worden. Zum andern habe es Fälle von Administrativ-Versorgten gegeben, deren Einweisung aufgrund des Zivilgesetzbuches erfolgte: In diesem Fall musste bereits eine vormundschaftliche Massnahme bestehen, allerdings erfolgte die Einweisung auch in diesen Fällen ohne gerichtliche Überprüfung. Eine dritte Kategorie seien Frauen, die von einem Jugendgericht wegen geringfügiger Delikte in einem unfairen Verfahren (meist ohne Anhörung) zu unverhältnismässigen Strafen verurteilt wurden. Die Einweisung nach Hindelbank sei in diesen Fällen oft als Massnahme nach dem alten Strafgesetzbuch Art. 89ff auf unbestimmte Zeit erfolgt.

Der Weg zur Entschuldigung

Der Kampf um Gerechtigkeit der ehemals Administrativ-Versorgten zeigte 2009 erste politische Auswirkungen. Ende April 2009 hatte Nationalrätin Jacqueline Fehr (SP/ZH) eine Interpellation unter dem Titel «Moralische Wiedergutmachung» eingereicht. Der Bundesrat zeigte Verständnis, verwies in seiner Antwort aber erneut auf die Verantwortung der Kantone.

Erst im September 2010 hat der Bundesrat seine Meinung geändert, und Büundesrätin Widmer-Schlumpf hat sich für die Mitverantwortung der Bundesbehörden öffentlich entschuldigt (vgl. oben). Dieser Meinungsumschwung ist in erster Linie einer zähen und vielseitigen Vernetzungs- und Lobbyarbeit seitens der Betroffenen zu verdanken. Dies könnte auch ein ermutigendes Signal für die ehemaligen Verdingkinder sein.

Update: 13.09.2010

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