Bundesrat verabschiedet Zwangsanwendungsgesetz

Elektroschockwaffen und Massnahmen, welche die Atemwege beeinträchtigen, sollen bei Zwangsausschaffungen von Ausländer/innen ohne legalen Aufenthaltsstatus nicht mehr zum Einsatz kommen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Botschaft zum Zwangsanwendungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt, welche Formen körperlicher Gewalt, welche Hilfsmittel und Waffen bei Rückführungen und weiteren Polizeieinsätzen im Auftrag des Bundes  zum Einsatz kommen dürfen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisierte in einer Stellungnahme, das neue Gesetz biete zu wenig Schutz vor Menschenrechtsverletzungen und forderte Verbesserungen.

Der Vernehmlassungsentwurf vom 24. November 2004 hatte noch vorgesehen, dass der Einsatz von Elektroschockgeräten, so genannten Taser, möglich wäre. Mehrere Kantone, Parteien und Organisationen hatten dies in der Vernehmlassung kritisiert. In der Folge verzichtet nun der Bundesrat, auf den Einsatz von Elektroschockwaffen bei zwangsweisen Ausschaffungen von ausländischen Personen aus der Schweiz. Eine weitere Änderung gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf betrifft den Geltungsbereich des Gesetzes. Das nun verabschiedete Gesetz gilt nicht nur für Rückführungen von Ausländer/innen sondern für alle Formen polizeilichen Zwangs im Auftrag des Bundes. Der Bundesrat begründet dies in der Botschaft damit, dass die Arbeiten für das geplante Polizeigesetz des Bundes mehr Zeit in Anspruch nähmen als angenommen.

Neben dem Einsatz von Taserwaffen sind im Zwangsanwendungsgesetz weitere Hilfsmittel verboten. Dazu gehören Integralhelme, Mundknebel und andere Festhaltetechniken, welche die Atmung behindern. Das Gesetz sieht dagegen vor, dass Hilfsmittel wie Handschellen, Fussfesseln und Diensthunde zum Einsatz kommen dürfen. Auch Waffen, insbesondere Schlag- und Abwehrstöcke sowie Reizstoffe sind demnach erlaubt. Zudem soll der Einsatz von Schusswaffen, der in der Vernehmlassungsvorlage noch nicht vorgesehen war, erlaubt werden. Die NZZ hält nach Rücksprache beim Bundesamt für Justiz fest, dass diese Änderung mit der Ausweitung des Geltungsbereiches zu tun habe. Schon jetzt stehe fest, dass Schusswaffen bei Rückführungen nicht zur Anwendung kämen, zitiert die NZZ den Verantwortlichen beim Bundesamt für Justiz.

Die Flüchtlingshilfe (SFH) fordert in einer Stellungnahme verschiedene Verbesserungen im Gesetz vorzunehmen, um «Menschen vor unverhältnismässigen Gewalt zu schützen.» So setzt sich die SFH etwa dafür ein, dass Zwangsausschaffungen von Menschenrechtsbeobachter/innen begleitet, Polizeihunde gegen Ausschaffungshäftlinge nicht eingesetzt und Fussfesseln nicht erlaubt werden.

Das verabschiedete Gesetz gelangt nun zur Beratung ins Parlament. Es geht zurück auf Empfehlungen der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren von 2002, welche ihrerseits als Reaktion auf die Kritik des UNO-Menschenrechtsausschusses an den schweizerischen Ausschaffungspraktiken interpretiert werden kann.

 

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Update: 20.01.2006

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