Kritik an Polizeiarbeit bei den WEF-Demos in Bern und Basel

Bei der unbewilligten Demonstration gegen das World Economic Forum (WEF) vom 19. Januar 2008 in Bern hat die Polizei mittels Grossaufgebot 242 Personen verhaftet, darunter zahlreiche Jugendliche und zwei Journalisten. Gemäss Medien- und Augenzeugenberichten ist ein Grossteil der Personen aufgrund von äusseren Merkmalen willkürlich festgenommen worden, bevor sie sich den Demonstrierenden anschliessen konnten. 

Neu an diesem Szenario war, dass die Berner Regierungsstatthalterin Regula Mader von der Kantonspolizei gebeten wurde, die Behandlung der festgenommenen Personen in den beiden Haftzentren zu beobachten und ihre Einschätzung öffentlich zu machen.

Berichterstattung zu den Vorgängen am 19. Januar 2008

Juristisches Nachspiel in Bern 

Unterdessen ist auch klar, dass das Vorgehen der Polizei bei der verbotenen Demonstration vom 19. Januar ein juristisches Nachspiel hat. Der Polizei wird vorgeworfen, einem angehaltenen Bluter die nötige Hilfe nicht gewährt zu haben. In diesem Falle hat die Polizei selbst einen Untersuchungsrichter mit der Abklärung der Vorwürfe beauftragt. Ausserdem wurde wegen der Verhaftung zweier Journalisten (der WOZ und von Le Courrier) eine Anzeige eingereicht.

Monitoring der Berner Regierungsstatthalterin

Die Regierungsstatthalterin Regula Mader wurde von der Kantonspolizei Bern kurzfristig beauftragt, die Situation in den beiden Haftzentren während der Ereignisse zu beobachten und einen Bericht vorzulegen. Ihre Einschätzung und Empfehlungen hat Regula Mader am 29. Janurar 2008 in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Kommandanten der Berner Kantonspolizei Stefan Blättler der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Regierungsstatthalterin hat der Polizeiarbeit in den Haftzentren als ungenügend in diversen Punkten eingestuft, so die mangelnde Information der Festgenommenen, die völlig mangelhafte Infrastruktur (1 PC sowie 1 WC), sowie die mangelhafte Versorgung und eine unnötig demütigende Behandlung der Festgenommenen in Form des Zwangs zu teilweise oder ganzer Entkleidung. Nicht geäussert hat sie sich zur Polizeitaktik der massenhaften präventiven Festnahmen. Hingegen hat die Regierungsstatthalterin der Kantonspolizei die Grundsätze des grundrechtskonformen und verhältnismässigen Polizeihandelns in Erinnerung gerufen.

Bemerkenswert einsichtig hat der Berner Polizeikommandant Stefan Blättler auf die Kritik reagiert, indem er einige gravierende Mängel zugegeben und den Willen zur Verbesserung der Polizeiarbeit bekundet hat. 

Kommentar

Präventive und unbegründete Festnahmen sind aus Menschenrechtssicht ebenso wenig akzeptabel wie die von augenauf Bern und Betroffenen geschilderten schikanösen Haftbedingungen und die Haftdauer von bis zu zehn Stunden. Ausserdem ist zu bezweifeln, dass die grosse Anzahl an Festnahmen verhältnismässig war in einer Situation, da es von Seiten der Demonstrationswilligen praktisch zu keinen Sachbeschädigungen oder Gewalttaten kam.

Aus unserer Sicht bedeutet das von der Kantonspolizei organisierte Monitoring einen Schritt in die richtige Richtung. Wir würden es sehr begrüssen, wenn ein solches Monitoring künftig beim unfriedlichen Ordnungseinsatz der Polizei zur Regel würde. Allerdings muss die Qualität des Monitorings verbessert werden. Insbesondere fordert Humanrights.ch / MERS:

  • Gemischte Monoring-Gruppe von Amtsvertreter/innen und unabhängigen Menschenrechtsorganisationen
  • Monitoring der Polizeiarbeit sowohl auf der Strasse wie in den Haftzentren
  • Rasche Veröffentlichung eines Monitoring-Berichts

Informationen zu ähnlichen Vorfällen

Update: 29.01.2009

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