Zwangsanwendungen: Gesetz und Verordnung ab Januar 2009 in Kraft

Die einheitliche Regelung für die Anwendung von polizeilichem Zwang im Auftrag des Bundes tritt auf 1. Januar 2009 in Kraft. Dies hat der Bundesrat entschieden. Das Gesetz und die Verordnung halten fest, in welchen Situationen Zwangsanwendungen erlaubt sind und zählen die erlaubten Hilfsmittel und Waffen auf. Neben den Bundesbehörden betrifft die neue Regelung auch die kantonalen Autoritäten, welche im Auftrag des Bundes handeln, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausschaffung von Ausländern/-innen oder Gefangenentransporten.

Bei der Ausarbeitung des Gesetzes lag ein besonderes Augenmerk von Menschenrechtsorganisationen wie Humanrights.ch/MERS und Amnesty International darauf, den Einsatz von Taserwaffen möglichst zu beschränken. Deren Anwendung wird nun in der Verordnung klar festgelegt. Unter anderem ist der Einsatz solcher Destabilisierungsgeräte während dem Transport auf dem Luftweg nicht erlaubt. Ausserdem wird das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Zwangsanwendungsgesetzes einen Evaluationsbericht über Destabilisierungsgeräte erstellen. 

Widmer-Schlumpf hatte strenge Verordnung versprochen 

Im Parlament hatte die Frage der Elektroschockwaffen zu langwierigen Verhandlungen über das Zwangsanwendungsgesetz geführt. Nichtregierungsorganisationen hatten mehrmals menschenrechtliche Bedenken geäussert. Im Ständerat fand sich im Frühling 2008 erst eine Mehrheit für das Gesetz als Justizministerin Evelyne Widmer-Schlumpf eine strenge Verordnung in Aussicht stellte (siehe hierzu den Artikel «Parlament bewilligt umstrittene Tasereinsätze» ).

«Die Destabilisierungsgeräte sind eine Alternative zu den Feuerwaffen und können nur unter den strengen Voraussetzungen dieses Artikels eingesetzt werden», heisst es zum Einsatz von Elektroschockgeräten in den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf. Über die Verordnung wird nun bis zum 15. August 2008 eine Anhörung durchgeführt. Zwangsanwendungsgesetz und Verordnung sollen Anfang 2009 in Kraft treten.

Bericht in Aussicht gestellt 

Die Verordnung hält im Übrigen fest, dass das EJPD zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen einen Erfahrungsbericht abliefern muss. Dieses Anliegen bekräftigte der Ständerat in der Sommersession 2008 zusätzlich: Er überwies einstimmig ein Postulat von Dick Marty (FDP,TI), welches fordert, dass der Bundesrat einen Bericht abliefern muss über die Nutzen und Gefahren des Einsatzes von Taserwaffen durch die Polizei.

Weiterführende Informationen

Update: 13.11.2008

© humanrights.ch / MERS - Hallerstr. 23 - CH-3012 Bern - Tel. +41 31 302 01 61