Das Parlament will das Initiativrecht neu regeln
Volksinitiativen, welche auf Bundesebene lanciert werden, müssen in Zukunft wohl eine etwas strengere Kontrolle durchlaufen. Der Nationalrat hat am 20. Dezember 2011 als Zweitrat eine Motion verabschiedet, welche vorsieht, dass die heutige formale Vorprüfung durch die Bundeskanzlei ausgebaut wird und die Verwaltung eine Volksinitiative vor der Unterschriftensammlung einer unverbindlichen materiellen Vorprüfung unterzieht. Zudem hat der Nationalrat eine weitere Motion, welche das Initiativrecht betrifft, verabschiedet. Sie beauftragt den Bundesrat eine Vorlage auszuarbeiten und neue Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen festzuschreiben. Im Fokus steht dabei ein erhöhter Schutz der Grund- und Menschenrechte. Diese zweite Motion muss jedoch noch im Ständerat behandelt werden.
Hintergrund beider Motionen ist die Zunahme von völkerrechtlich und grundrechtlich problematischen Volksbegehren. In den vergangenen Jahren sind verschiedene Volksinitiativen zur Abstimmung gelangt oder angekündigt worden, welche Grund- und Menschenrechte unterschiedlich stark verletzen, darunter etwa eine Initiative zur Einführung der Todesstrafe. Andere Volksinitiativen, die mit Blick auf die Grundrechte problematisch sind, wurden von den Stimmbürgern/-innen angenommen und stehen heute in der Bundesverfassung, so die Initiative für ein Minarettbauverbot, die Initiative für die lebenslängliche Verwahrung sowie das Begehren, kriminelle Ausländer/-innen auszuschaffen. Diese drei Verfassungsbestimmungen stehen im Widerspruch zu Grundrechten, welche ebenfalls in der Verfassung stehen sowie zu internationalen Menschenrechtsabkommen.
Die Umsetzung dieser grundrechtsproblematischen Verfassungsbestimmungen obliegt heute den Behörden und bereitet beträchtliche Probleme. Nun hat der Nationalrat in der Wintersession 2012 mit der Verabschiedung von zwei Motionen einen weiteren Anstoss gegeben, diese anzugehen.
Zwei mehrheitsfähige Motionen?
Die von der staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-SR) eingereichte Motion 11.3751 sieht vor, dass zusätzlich zur formellen Vorprüfung der Bundeskanzlei eine Vorprüfung geschaffen wird, welche das Initiativvorhaben auch inhaltlich vertiefter prüft. Die Rede ist im Motionstext von einer «nichtbindenden materiellen Vorprüfung». Zweifelt die vorprüfende Behörde an der materiellen Gültigkeit eines Begehrens, teilt sie dies den Initianten/-innen mit. Diese können den Initiativtext abändern oder ihn auch wie vorgesehen zur Unterschriftensammlung unterbreiten. Dann allerdings werden die Unterschriftenbogen mit einer entsprechenden Warnung versehen, um die Stimmbürger/innen über mögliche Umsetzungsprobleme zu informieren. Diese Motion ist von National- und Ständerat verabschiedet worden. Der Bundesrat wird hierzu eine Vorlage erarbeiten müssen.
Die zweite Motion (11.3468), die von der staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-NR) eingereicht wurde, beinhaltet eine zusätzliche Forderung zur Neuregelung des Initiativrechts. Diese fordert, die Liste der materiellen Gründe, welche zur Ungültigkeit einer Initiative führen können, solle erweitert werden, etwa mit dem Gebot der Beachtung des Kerngehalts der Grundrechte oder des Kerngehalts der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Dieser Gesetzesauftrag, der noch vom Ständerat behandelt werden muss, würde dem Parlament die Möglichkeit geben, die Vorlagen, welche die EMRK verletzen, für ungültig zu erklären.
Der Bundesrat hatte in einem Bericht, der im März 2011 veröffentlicht worden war, signalisiert, dass er sich eine entsprechende Regelung vorstellen könnte. Der Ständerat ist in der Sache vorsichtiger, möglicherweise auch skeptischer als der Nationalrat. Er hatte im September 2011 eine parlamentarische Initiative mit ähnlichen Forderungen noch abgelehnt. Diese Initiative von Daniel Vischer (Grüne, ZH) war bereits 2007 eingereicht worden. Sie hatte gefordert, die Bundesverfassung sei dergestalt zu ändern, dass eine Volksinitiative dann ungültig ist, wenn sie materiell gegen den Grundrechtsschutz und gegen Verfahrensgarantien des Völkerrechtes verstösst. Während der Nationalrat diese Initiative bereits 2009 erstmals annahm, scheiterte sie im Ständerat, letztmals wie erwähnt im September. Der Kommissionssprecher verwies dabei darauf, dass nicht die Bundesversammlung, sondern der Bundesrat eine entsprechende Vorlage erarbeiten sollte. Eine Motion dürfte also im Ständerat grössere Chancen haben, weil diese ein Gesetzesauftrag an die Regierung ist.
Auch Menschenrechtskreise beschäftigt die Frage
Die Frage, wie die Direkte Demokratie im Hinblick auf die Grundrechte besser ausgestaltet werden könnte, ist nicht neu und beschäftigt die Zivilgesellschaft seit mehreren Jahren. Nach der für die Initianten/-innen erfolgreichen Abstimmung zur Einführung eines Minarettbauverbots ist das Forum zur Stärkung der Menschenrechte und der Direkten Demokratie (FMD), in dem auch humanrights.ch vertreten ist, gegründet worden. Das Forum fordert, dass die Liste der Gründe für die Ungültigkeitserklärung von Volksinitiativen erweitert wird und dass zu einem früheren Zeitpunkt als heute geprüft wird, ob eine Initiative überhaupt menschenrechtskonform umgesetzt werden kann.
Dokumentation
- Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten
Dokumentation zur Motion SPK-NR (11.3468) auf der Website der Parlamentsdienste - Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten
Dokumentation zur Motion SPK-SR (11.3751) auf der Website der Parlamentsdienste - Gültigkeit von Volksinitiativen
Dokumentation zur parl. Initiative Vischer (07.477) auf der Website der Parlamentsdienste - Zusatzbericht über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht
Bericht des Bundesrates vom 30. März 2011, BBl 2011 3613 (pdf, 50 S.)
Weiterführende Informationen
- Verhältnis Landesrecht-Völkerrecht: Wie weiter nach dem Bericht des Bundesrates?
humanrights.ch, 12. Mai 2011 - Neuer Ansatz zur Reform des Initiativrechts
humanright.ch, 27. September 2011
Update: 27.12.2011


