Verhältnis Landesrecht-Völkerrecht: Wie weiter nach dem Bericht des Bundesrates?

Seit der Annahme der Minarett-Initiative ist nicht nur in politischen, sondern auch in juristischen Kreisen eine breite Diskussion zum Verhältnis und der Vereinbarkeit von Volksinitiativen, Völkerrecht und Grundrechten in Gang gekommen. Seither sind auf verschiedenen Ebenen und aus unterschiedlichen Kreisen Vorschläge vorgebracht – und viele davon wieder verworfen – worden. Mit Spannung hatten auch diese Kreise den Bericht des Bundesrates erwartet, der Ende März 2011 endlich erschienen ist (vgl. separaten Artikel unter «Interne Links»).

Die politische Debatte

Auf der politischen Ebene entspann sich im Nationalrat Mitte April 2011 bei der Behandlung  einer parlamentarischen Initiative von Isabelle Moret (FDP, Waadt) eine erste Diskussion über das weitere Vorgehen. Die NZZ schrieb unter dem Eindruck dieser Debatte, dass es die Vorschläge des Bundesrates schwer haben dürften. Die Initiative Moret, welche verlangte, dass ein Gericht noch vor Beginn der Unterschriftensammlung entscheiden solle, ob problematische Volksinitiativen für ungültig zu erklären seien, scheiterte im Nationalrat klar.

Am 19. Mai wird nun die nationalrätliche Staatspolitische Kommission (SPK) über die Vorschläge des Bundesrats diskutieren. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob der Bundesrat vom Parlament beauftragt werden soll, eine Vorlage auszuarbeiten.

Kritik am Bericht des Bundesrats im Jusletter

Erste Reaktionen aus Fachkreisen auf den Bericht des Bundesrates waren verhalten pessimistisch. Stefan Schlegel und David Suter, zwei Autoren aus dem Umkreis des Think Tanks foraus, haben sich nun als erste eingehender mit den Vorschlägen des Bundesrates auseinandergesetzt und in der juristischen Online-Fachzeitschrift «Jusletter» eine ausführlichere Kritik veröffentlicht.

Sie vertreten die Ansicht, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Vorprüfung von Volksinitiativen durch die Bundesbehörden den enormen Nachteil habe, dass der Entscheid durch Weisungen des Bundesrates beeinflusst werden könne. Die Möglichkeit der Einflussnahme, die im politischen Alltag nicht unwahrscheinlich scheint, führe letztlich dazu, dass die Vorprüfung ein politischer Akt bleibe.

Ein weiterer Punkt, der nach Ansicht der Autoren gegen die Vorschläge des Bundesrates im Zusammenhang mit einer Vorprüfung spricht, ist der Umstand, dass keine Beschwerdemöglichkeit gegen den Behördenentscheid vorgesehen ist. Dies schränkt nach Ansicht der Autoren die Garantie des Rechtsweges (Art. 29 a BV) ein, ohne dass es dafür einen sinnvollen Grund gäbe.

Für eine Kollisionsnorm in der Verfassung

Keine Unterstützung bei den Autoren findet ferner die Einführung einer neuen materiellen Schranke für Volksinitiativen, wie sie der Bundesrat vorschlägt. Demnach müssten Volksinitiativen künftig für ungültig erklärt werden, wenn diese gegen Kernelemente der Grundrechte in der Bundesverfassung verstossen. Diese Schranke sei ungeeignet, weil der Schutz der Grundrechte zu schwach und zu unklar sei und die Gefahr bestehe, dass nur die klassischen Freiheitsrechte geschützt würden. Stattdessen regen die Autoren an, eine Kollisionsnorm in die Verfassung aufzunehmen, die den Grundrechten in der Bundesverfassung gegenüber andern Verfassungsnormen, dem übrigen Landesrecht und gegenüber dem Völkerrecht im einzelnen Anwendungsfall den Vorrang einräumen.

Ausführliches Grundlagenpapier

Die Autoren Stefan Schlegel und David Suter konnten sich für ihren Jusletter-Artikel auf ein ausführliches foraus-Diskussionspapier vom April 2011 stützen, an dessen Ausarbeitung sie beteiligt waren. Dieses Papier bietet einen umfassenden Überblick über die aktuelle Diskussion. Es enthält eine historische Annäherung an das Thema sowie eine Auslegeordnung und Bewertung aller bisher in der Reformdiskussion genannten Ideen. Das foraus-Diskussionspapier enthält über die kritische Sichtung hinaus auch einen eigenständigen Lösungsansatz für die Problematik. Der von den Autoren des Jusletters publizierte Vorschlag einer Kollisionsnorm mit Vorrecht der Grundrechte stammt aus diesem Papier und wird dort ausführlicher begründet.

Dokumentation

Update: 12.05.2011

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