Internat. Feedback - Diskriminierung von Migranten/-innen

Im Folgenden haben wir einige Fundstellen zum Thema ausgewählt. Am Schluss der Originalzitate findet sich jeweils die Quellenangabe mit einem Link auf den Volltext, dem die Fundstelle entstammt.


«Der Vertragstaat sollte seine Politik betreffend der Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Ausländern und zwischen verschiedenen Kategorien von Ausländern, insbesondere hinsichtlich jener, die keine Papiere besitzen und Ehefrauen von Ausländern mit Niederlassungsbewilligung, überdenken, um den Respekt und die Gewährleistung der Rechte dieser Personen gemäss dem Abkommen sicherzustellen (Art. 2, 3, 9, 12, 17 und 23).» (eigene Übersetzung)

 

«Der Ausschuss drängt die Schweiz, wirksame Massnahmen zur Beseitigung der Diskriminierungen der Migrantinnen zu ergreifen. Er fordert die Schweiz auf, proaktive Massnahmen ins Auge zu fassen, um den Diskriminierungen dieser Frauen sowohl innerhalb ihrer Gemeinschaften wie auch in der gesamten Gesellschaft vorzubeugen, die Gewalt gegen Migrantinnen zu bekämpfen und sie besser über ihre Rechte und über Beratungs- und Hilfsdienste zu informieren. Der Ausschuss empfiehlt, den gesundheitlichen Bedürfnissen der Ausländerinnen, insbesondere der Information und Prävention bezüglich HIV-Infektionen, grösste Aufmerksamkeit zu schenken. Er ersucht die Schweiz, die besondern Einreisebestimmungen für Cabaret-Tänzerinnen zu überprüfen und deren faktische Situation auf mögliche Risiken und Gefahren zu prüfen. Er bittet die Schweiz auch, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Ausländerinnen vor jeder Form von Ausbeutung zu schützen und mit geeigneten Aktionen darauf hinzuarbeiten, dass die Frauen von den Männern und der ganzen Gesellschaft nicht mehr als Sexualobjekte wahrgenommen werden. Der Ausschuss empfiehlt der Schweiz dringend, die Diskriminierung der Migrantinnen regelmässig und umfassend zu untersuchen und statistische Daten über ihre Situation in Erwerbsarbeit, Bildung und Gesundheit sowie über die verschiedenen Formen der Gewalt gegen Ausländerinnen zu erheben, um dem Ausschuss ein klares Bild ihrer tatsächlichen Situation zu ermöglichen.»

 

«Im Geiste von Artikel 2 und anderen relevanten Artikeln der Konvention empfiehlt der Ausschuss dem Vertragsstaat, die bestehenden Ungleichheiten im Genuss von Kinderrechten einer sorgfältigen und regelmässigen Überprüfung zu unterziehen. Gestützt auf diese Überprüfung sollen die notwendigen Schritte zur Verhütung und Bekämpfung diskriminierender Ungleichheiten eingeleitet werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat des weiteren, seine administrativen Massnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung von faktischen Diskriminierungen von ausländischen Kindern und Kindern von Minoritäten zu intensivieren.»

Update: 06.07.2010

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