Internat. Feedbacks zur Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt / in der Ausbildung
Im Folgenden haben wir einige Fundstellen zum Thema ausgewählt. Am Schluss der Originalzitate findet sich jeweils die Quellenangabe mit einem Link auf den Volltext, dem die Fundstelle entstammt.
Ausschuss gegen die Diskriminierung der Frau CEDAW
«Der Ausschuss ersucht die Schweiz, dafür zu sorgen, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt gewährleistet ist, indem sie unter anderem vorübergehende Sondermassnahmen gemäss Artikel 4 Absatz 1 der Konvention ergreift. Der Ausschuss empfiehlt Massnahmen wie Aus- und Weiterbildung und wirksame Durchsetzungsinstrumente gegen die horizontale und vertikale Segregation des Arbeitsmarktes zu ergreifen. Er empfiehlt ausserdem, dass Arbeitsbewertungssysteme mit geschlechterrelevanten Kriterien entwickelt werden, um die vorhandenen Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern zu beseitigen. Der Ausschuss schlägt vor, Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Berufsarbeit und Familienpflichten zu entwickeln und umzusetzen und die partnerschaftliche Aufteilung der Haus- und Familienarbeit auf Frauen und Männer zu propagieren.»
- Quelle: CEDAW 2003, Ziff. 45
- Siehe ebenso: CEDAW 2009, Ziff. 38
****
Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte CESCR
«Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, dass er freiwillige Massnahmen zur Reduzierung der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor intensiviert und den Grundsatz “gleicher Lohn für gleiche Arbeit” konsequent umsetzt. Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss dem Vertragsstaat, dass er das Gleichstellungsgesetz durch vielfältigere und kreativere Initiativen sowie durch proaktive Strategien weiter fördert, einschliesslich durch die Einführung von Quoten und breit angelegte Medienkampagnen, sofern erforderlich unter Verwendung bezahlter Werbung, und dass er Auszeichnungen zur Anerkennung besonderer Leistungen verleiht, welche die Beiträge von Frauen zur Gesellschaft und Wirtschaft hervorheben.»
- Quelle: CESCR 2010, Ziff. 8
- Auch erwähnt: CESCR 1998, Ziff. 32
****
Menschenrechtsausschuss / Human Rights Committee CCPR
«Der Ausschuss empfiehlt, dass die Behörden Massnahmen ergreifen, um die Diskriminierung der Frauen in der Praxis zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang betont der Ausschuss nachdrücklich die Wichtigkeit von Bildungskampagnen, um das Bewusstsein über das Problem der Diskriminierung zu entwickeln. Der Ausschuss empfiehlt, dass alle möglichen Massnahmen getroffen werden, besonders auf der Ebene der sozialen Einrichtungen, um den Frauen die Möglichkeit der Arbeit ausser Haus zu erleichtern. Der Ausschuss empfiehlt ebenfalls, dass die Behörden grössere Anstrengungen unternehmen, um die bestehenden Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen über das Prinzip des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit insbesondere im Privatsektor durchzusetzen.» (eigene Übersetzung)
- Quelle: CCPR 1996, Ziff. 23
Update: 24.05.2012


